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Ob Sie erwebsgemindert sind oder nicht kann nur der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger (Sozialmedizinische Dienst) entscheiden.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente macht indes nur Sinn, wenn Sie auch erwerbsgemindert sind, und nicht (nur) deshalb um im Anschluss an auslaufende Leistungen (hier ALG I im April 2008) dann höhere Leistungen zu beziehen als ALG II.
Den Antrag können Sie im Fall der Fälle jederzeit stellen. Ob der Antrag bewilligt wird, hängt indes davon ab ob sie die versicherungsrechtlichen und persönlichen Anspruchsvoraussetzjungen (§ 43 SGB VI) für die Erwerbsminderungsrente erfüllen.
Dies könnte idealer Weise bei einer Auskunfts und Beratungsstelle vor Ort abgeklärt werden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf ihre-vorsorge.de im Servicebereich unter Beratungsstellen.
MfG
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