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Experten-Antwort

Umwandlung volle EMR in Altersrente für Schwerbehinderte

von neptun08.11.2012 | 11:55
4133 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin 8/1952 geboren. Bekomme volle EMR aus medizinischen Gründen auf unbestimmte Zeit. Habe GdB 50. Macht ein Wechsel in die Altersrente für Schwerbehinderte Sinn und wenn, warum? Wann wäre der Wechsel möglich, bei 60 Jahren und einem Monat oder bei 60 Jahren und 6 Monaten? Wann sollte ich den Antrag stellen, wenn es Gründe dafür gibt? LG Neptun

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht bei dem Geburtsjahrgang 08.1952 mit 60 Jahren und 6 Monaten, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist. Da § 88 SGB VI vorsieht, dass, wenn ein Versicherter eine Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht und innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente geginnt , werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, kann sich ihre Rente grundsätzlich auch nicht verringern. C. hat es Ihnen bereits geraten. Gehen Sie zu einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich die Altersrente berechnen, weil die Altersrente u.U.(z.B. weitere Beschäftigungszeiten nach Beginn der VEM) sogar etwas höher als die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sein kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitleser,

eine Berechnung ist auch in der Auskunft- und Beratungsstelle möglich. Es kann zumindest festgestellt werden, ob sich die Rentenhöhe ändert. Eine konkrete Berechnung erfolgt aber nur von der Sachbearbeitung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

C.am 08.11.2012 | 13:59
Hallo Neptun, es kann u.U. sein, dass die Altersrente etwas höher als die Erwerbsminderungsrente ist. Am besten gehen Sie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen es sich ausrechnen. Sie können sich die Erwerbsminderungsrente frühestens mit 60 J. und 6 Mon. in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen (vorausgesetzt es liegen 35 Versicherungsjahre vor!). Spätestens mit 65 J. und 6 Mon. findet automatisch eine Umwandlung in die Regelaltersrente statt. Mit freundlichen Grüßen C.
Dr. Großpfeilam 08.11.2012 | 14:10
Nachteil ist, daß man als Altersrentner keinen Anspruch mehr auf Riesterförderung mehr hat. Als EM-Rentner bleibt man weiterhin berechtigt, Riester-Zulage zu beantragen. Den Nachteil kann man vielleicht verkraften. Postiver ist, daß man als Altersrentner keine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit mehr hinnehmen muß. Mit Ärztevorladungen etc. ist dann Schluß.
Amselam 08.11.2012 | 17:46
Positiv ist z.B. bei mir, dass ich dann noch ein paar Euro aus einer freiwilligen Zusatzversicherung im Ex-Betrieb bekomme, sobald ich eine Altersrente bekomme; deswegen habe ich jetzt Umwandlung beantragt. Ich hatte bei Abschluss dieser Versicherung EM nicht mit versichert. Wären nur ein paar Euro mehr gewesen, aber ich dachte: Wenn ich gesund fast 50 geworden bin, warum soll dann bis zur Rente noch was passieren? Pech gehabt. Negativ eher der psychologische Faktor, dass es nun wirklich nicht mehr viel besser wird (aber der Arbeitsplatz war wegen unbefristeter EM-Rente ohnehin weg)
Mitleseram 09.11.2012 | 11:33
@Experte: Sind sie sicher, daß die das dort vor Ort können? Mir hat man beim gleichen Anliegen in der Beratungsstelle gesagt, daß bei einer bereits laufenden Rente aus technischen Gründen keine Vorberechnung möglich wäre. Man könne lediglich eine Proberechnung bei der Hauptverwaltung anfordern, aber genauso gut könnte ich gleich den Umwandlungsantrag stellen, weil durch den "Besitzschutz" zumindest ein niederigerer Zahlbetrag ausgeschlossen sei.
B´sonam 09.11.2012 | 11:47
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Gehen Sie zu einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich die Altersrente berechnen, weil die Altersrente u.U.(z.B. weitere Beschäftigungszeiten nach Beginn der VEM) sogar etwas höher als die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sein kann.
@Experte: Sind sie sicher, daß die das dort vor Ort können? Mir hat man beim gleichen Anliegen in der Beratungsstelle gesagt, daß bei einer bereits laufenden Rente aus technischen Gründen keine Vorberechnung möglich wäre. Man könne lediglich eine Proberechnung bei der Hauptverwaltung anfordern, aber genauso gut könnte ich gleich den Umwandlungsantrag stellen, weil durch den "Besitzschutz" zumindest ein niederigerer Zahlbetrag ausgeschlossen sei.
Hallo Mitleser, eine Probeberechnung der Folgerente ist "grundsätzlich" auch in der A/B-Stelle möglich. Grundsätzlich heißt : Nur wenn die A/B-Stelle direkten Zugriff auf die Rentendaten hat (also in der Regel nur, wenn Sie beim örtlichen Regionalträger versichert sind) kann die Berechnung vor Ort erfolgen. Da so eine Berechnung jedoch allerhand Eingaben erfordert und dies in der Regel direkt in der Sachbearbeitung "schneller von der Hand geht" werden diese Anfragen größtenteils (zumindest bei uns ;-) )weitergeleitet.
Amselam 09.11.2012 | 15:24
Mir wurde in der Beratungsstelle das Gleiche erzählt wie Mitleser und gleich die Probeberechnung in Berlin angefordert (die erst kam, nachdem ich ein halbes Jahr später daran erinnert hatte)
neptunam 09.11.2012 | 22:49
Ich danke für die Antworten. Meine Frage nach dem Rentenbeginn mit 60 Jahren und einem Monat war theoretischer Natur, da bereits Vergangenheit. Trotzdem fand ich den Gedanken nicht abwegig, gibt es doch erstmals in 2012 die Anhebung der Altersgrenze um einen Monat. Und es handelt sich ja um eine Altersrente für Schwerbehinderte. Warum dann also trotzdem zu diesem Zeitpunkt plötzlich eine Anhebung von 6 Monaten, die doch erst in 2017 kommen würde bei der Altersrente? Ich entnehme den Antworten, es ist bei nicht Vorliegen der genannten Gründe keine weitere Veranlassung zur Umwandlung der Rente, weil ich auch eine Nachprüfung nicht befürchte. MfG Neptun
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