Hallo Wirrkopf,
leider kann die Deutsche Rentenversicherung nicht ständig alle Eventualitäten ihrer Versicherten im Auge haben! Natürlich kann während eines EM-Rentenbezuges bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Altersrente eine Umwandlung beantragt werden. Eine Verpflichtung zur Information seitens der Deutschen Rentenversicherung in Einzelfällen besteht hierzu gesetzlich nicht.
Leider ist eine rückwirkende Umwandlung Ihrer Altersrente ab 01.01.2021 nicht möglich. Sofern Sie noch im Minderungszeitraum der Altersrente sind, kann die Rente – ausgehend vom möglichen Antragsdatum (hier Antrag auf Rentenauskunft) 3 Monate rückwirkend geleistet werden (inkl. des Monats der Antragsstellung). Auch ausserhalb des Minderungszeitraums ist dies so möglich, sofern noch Hinzuverdienst bezogen wird. Ansonsten kann die Altersrente erst ab dem Monat der Antragsstellung umgewandelt werden.