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Experten-Antwort

Umwandlung volle EU-Rente in Rente für Schwerbehinderte rückwirkend?

von Wirrkopf01.03.2023 | 10:32
117 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, kurzer Stand der Dinge: geb. im April 59, befristete EU-Rente bis 07.23, Schwerbehindertenstatus, Hinzuverdienst mindert die ausgezahlte volle EU-Rente beträchtlich. Da ab 07.23 auch eine Schwerbehindertenrente möglich ist, habe ich die RV um Auskunft gebeten, ob es sinnvoll ist, zu wechseln anstatt die EU-Rente zu verlängern. Die erstaunliche Antwort: Ich kann wechseln und erhalte mind. die Höhe der derzeitigen EU-Rente. Aber ich könnte auch bereits ab 1.01.23 rückwirkend in die Rente f. Schwerbeh., weil meine Anfrage als Antrag gewertet werden kann. - Ich wusste bis dato nicht, dass ich vor Ende der EU-Rente überhaupt wechseln kann und wundere mich, warum man mich nicht bereits zu Beginn des Jahres 2021 auf eine solche Möglichkeit hingewiesen hat. Schließlich hätte ich dann ja bereits eine Rente ohne Abzüge wegen Hinzuverdienst haben können. Oder irre ich mich? Und könnte diese Rente nicht auch rückwirkend zum 01.01.21 umgewandelt werden? Hätte mich die RV nicht auch ohne spezielle Nachfrage über diese Möglichkeit informieren müssen? - Ich versuche wirklich ständig, in Bezug auf Rente nichts falsch zu machen, lese unendlich viel auf allen möglichen Internetportalen an den Tagen, an denen mir dies möglich ist, und auch auf den Seiten von der Rentenversicherung, aber diese Infos habe ich noch nirgendwo gelesen. Dieses Forum habe ich leider erst jetzt entdeckt. Was kann und sollte ich nun am besten tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wirrkopf,

leider kann die Deutsche Rentenversicherung nicht ständig alle Eventualitäten ihrer Versicherten im Auge haben! Natürlich kann während eines EM-Rentenbezuges bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Altersrente eine Umwandlung beantragt werden. Eine Verpflichtung zur Information seitens der Deutschen Rentenversicherung in Einzelfällen besteht hierzu gesetzlich nicht.

Leider ist eine rückwirkende Umwandlung Ihrer Altersrente ab 01.01.2021 nicht möglich. Sofern Sie noch im Minderungszeitraum der Altersrente sind, kann die Rente – ausgehend vom möglichen Antragsdatum (hier Antrag auf Rentenauskunft) 3 Monate rückwirkend geleistet werden (inkl. des Monats der Antragsstellung). Auch ausserhalb des Minderungszeitraums ist dies so möglich, sofern noch Hinzuverdienst bezogen wird. Ansonsten kann die Altersrente erst ab dem Monat der Antragsstellung umgewandelt werden.

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1 Antworten

Wirrkopfam 01.03.2023 | 10:59
Danke für die schnelle Rückmeldung!
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