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Experten-Antwort

Umzug in die USA

von Berndt31.01.2015 | 14:04
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5 Antworten

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Bleibt die Erwerbsminderungsrente bei einer dauerhaften Verlefung des Wohnsitzes in die USA erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die sogen. “ Arbeitsmarktrente“ spielt bei Ihnen keine Rolle, da Sie nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (wegen Berufsunfähigkeit) erhalten. Dieser Rentenanspruch ist selbstverständlich auch ins Ausland –bei dauerhaftem Wohnsitz in der USA- zahlbar. Ein Abkommen ist hierfür nicht erforderlich. Lassen Sie sich die Aussage bitte durch Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich bestätigen.

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4 Antworten

Garstigam 31.01.2015 | 14:32
Nein, bei einer "Verlefung" ganz sicher nicht!
Maier IIam 31.01.2015 | 15:37
Kein Problem,Ihre EM-Rente wird Ihnen weltweit überwiesen. Etwaige Nachuntersuchungen werden dann in den USA stattfinden,von dortigen Ärzten. Sie müssen lediglich einmal im Jahr eine Lebendbescheinigung an die DRV schicken.
W*lfgangam 31.01.2015 | 15:52
Hallo Bernd, wenn es eine EM-Rente ist, die aus rein med. Gründen gezahlt wird: ja. Bei einer so genannten Arbeitsmarktrente, die daran gebunden ist, dass Sie auf dem heimischen Arbeitsmarkt noch wenigstens 'halbtags' arbeiten könnten: nein ...Sie stehen damit dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, die EM-Rente könnte dann ggf. noch als halbe Rente gezahlt werden. Gruß w.
Berndtam 02.02.2015 | 09:26
Hallo, es handelt sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit. Ich habe mal gelesen, dass die entfällt, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt, in ein Land außerhalb der EU verlegt. Gibt es evtl. ein Abkommen mit den USA dazu und wo finde ich das?
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