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Experten-Antwort

umzug in ein anderes bundesland

von immer27.12.2010 | 11:51
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo,habe eine bewilligung zur weiterbildung von der drv erhalten,ich wohne noch in rheinland-pfalz und ziehe nach saarland um.muss jetzt die bewilligung neu erteilt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich würde Ihnen empfehlen sich an Ihren bisherigen zuständigen Rehaberater zu wenden.

Dieser Berater hat Ihnen Ihre Weiterbildung genehmigt.

Bitte klären Sie mit Ihrem Berater ab, ob er Ihren Bescheid aufrecht erhält. Ansonsten müsste der Bewilligungsbescheid aufgehoben werden und ein neuer Bescheid erlassen werden.

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9 Antworten

Nixam 27.12.2010 | 12:40
Erstens einmal: Die einmal ausgesprochene Bewilligung ist nicht heilig, nur weil gerade Weihnachten gewesen ist. Sie kann jederzeit zurückgenommen werden, wegen Änderung in den Verhältnissen, welche vor Bewilligung vorgelegen haben und die seinerzeit ausgesprochene Bewilligung als angemessen erscheinen gelassen haben. Da Sie nun in einem anderen Bundesland wohnen werden, ist auch die Umschulungsstätte, wo die Umschulung stattfinden soll von Ihrem Wohnort viel zu weit entfernt. Schon deshalb muss der Bewilligungsbescheid wieder aufgehoben werden und von der der neuen Rentenversicherung im neuen Bundesland neu erteilt werden. Viele Grüsse Nix
Nixam 27.12.2010 | 12:55
Wenn Sie im Berufsförderungswerk internatsmässig untergebracht sind, dann wird der neue RV-Träger keine Einwende gegen die Aufrechterhaltung des Bewililgungsbescheides haben. Dann erhalten Sie sicher vom RV-Träger nur eine kurze Mitteilung, dass der Bewilligungsbescheid auch weiterhin gültig bleibt. Aber da sind ja noch die Familienheimfahrten (2 Stück monatlich), die ja länger ausfallen werden von diesem Bfw zu Ihrer neuen Adresse im Saarland. Diesen muss der neue RV-Träger auf jeden Fall zustimmen, macht er dann aber auch mit grösster Wahrscheinlichkeit, wenn die abzulegende Abschluss-Prüfung auch im Saarland anerkannt wird... Viele Grüsse Nix
immeram 27.12.2010 | 12:48
ich bin unter der woche auswärtigt untergebracht,da die schule mit auswärtiger unterbrigung ist.und laut mein rehaberater wäre es egal weil der bescheid bewilligt ist.stimmt das trotzdem?und danke erst mal für die antwort nix
immeram 27.12.2010 | 13:01
hallo und danke aber ein rehaberater muss doch wissen was er sagt oder und wenn er sagt es wäre egal und ich könnte mich ohne problemme ummelden.und die schule ist IHK annerkant.hoffe noch auf antwort von euch lg immer
Nixam 27.12.2010 | 13:50
Ich habe nicht gesagt, dass der Rehaberater keine Ahnung hat! Ich habe nur gesagt: Sie erhalten sicher in Kürze einen Bescheid von der DRV Saarland, aus welcher die Bestätigung der Geltung der Kostenübernahme hervorgeht. Sinngemäss: "Der Bewilligungsbescheid der DRV....behält seine Gültigkeit." Viele Grüsse Nix
Nixam 27.12.2010 | 19:45
Und was war Ihre Frage an dieses Forum?
immeram 27.12.2010 | 17:47
Hallo. also ich hab jetzt mit 2 verschiedenen reha-berater aus rheinland-pfalz gesprochen und die haben unabhängig voneinander gesagt, dass der bescheid bestehen bleibt, es keinen grund gibt, diesen aufzuheben ("leider" wegen des budgets) und außerdem gibt es kein gesetz, das besagt, dass bei umzug der bescheid nichtig ist! ich denke, darauf kann ich mich verlassen. gruß
immeram 27.12.2010 | 20:15
ich wollte es nur mal mitteilen,falls jemand anderes mal genau dieselbe frage stellt. und an NIX vielen dank für deine antworten.die doch positiv waren zum schluss,nachdem sie mehr infos hatten. lg nimmer
immeram 27.12.2010 | 20:23
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