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Experten-Antwort

Umzug mit LTA - schwierige Situation

von Detlef Orthmann08.08.2014 | 10:37
1543 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, habe einen genehmigten LTA Antrag der DRV und beginne vermutlich Okt. 2014 eine berufliche Quali. die 8 Monate geht. Momentan (seit 3 Jahren) wohne ich auf einem Campingplatz und erhalte ALG2. Da ich eine Gehbehinderung habe und es auf dem Campingplatz im Winter kein fliessend Wasser gibt möchte ich umziehen. Das Jobcenter hat sich positiv zur Übernahme der Umzugskosten und einer benötigten Erstausstattung geäußert. Leider habe ich bisher noch keine passende Wohnung gefunden. Wie sieht das jetzt aus wenn ich ab Oktober in der berufl. Reha bin und keine Leistungen vom Jobcenter mehr bekomme, muss ich dann meine Umzugwünsche aufgeben oder kann ich Leistungen aus dem LTA Antrag bekommen? Ich benötige den Umzug ja nicht wegen einer Arbeitsaufnahme usw., sondern nur wegen meiner Gehbehinderung. Mein Problem ist halt dass ich eine komplette Wohnungseinrichtung benötige, die ich jetzt über das Jobcenter bekommen würde. Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.08.2014 | 12:25

Hallo Detlef Orthmann,

den Ausführungen von "???" schließen wir uns an.

3 Antworten

???am 08.08.2014 | 11:18
Sie dürfen natürlich umziehen - aber müssen das selbst finanzieren. Es gibt bei LTA nur dann eine "Umzugshilfe", wenn Sie einen Arbeitsplatz außerhalb des Pendelbereichs antreten. Und da werden dann auch nur die Umzugskosten und keine Einrichtungskosten übernommen. Vielleicht fragen Sie mal bei der Arge, inwieweit eine einmalige Hilfe möglich ist. Bei manchen Stellen (Caritas, Diakonie, ...) bekommt man in solchen Situationen auch sehr, sehr günstige Möbel - manchmal sogar umsonst.
Detlef Orthmannam 08.08.2014 | 11:27
Also lt. Internetseite der DRV gehört Ausstattung auch zum Leistungsumfang: Zitat: Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in angemessenem Umfang Kosten für die Beschaffung, der Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung übernommen werden, wenn die Notwendigkeit dieser Kosten mit der Erlangung oder der Erhaltung eines Arbeitsplatzes zusammenhängt und die Wohnanlage mit Rücksicht auf Art oder Schwere der Behinderung besonderer Ausstattung oder baulicher Änderungen bedarf. Der Knackpunkt bei mir ist halt der fehlende Arbeitsplatz. Da ich in einer Kleinstadt wohne ist hier der Markt für soziale Organisationen extrem begrenzt. Wir haben zwar einen sozialen Möbelladen aber der ist sehr klein und gibt auf einmal keine Wohnungsausstattung her. Jetzt hab ich kein Geld um Möbel zu kaufen und die einzulagern und wenn ich eine Wohnung gefunden habe, dann brauche ich die Möbel sofort. Will ja nicht monatelang auf dem Boden schlafen müssen weil ich kein Bett oder Sofa habe.
???am 08.08.2014 | 13:12
"Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in angemessenem Umfang Kosten für die Beschaffung, der Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung übernommen werden, wenn die Notwendigkeit dieser Kosten mit der Erlangung oder der Erhaltung eines Arbeitsplatzes zusammenhängt und die Wohnanlage mit Rücksicht auf Art oder Schwere der Behinderung besonderer Ausstattung oder baulicher Änderungen bedarf." Da geht es darum, dass jemand nicht mehr von der bisherigen Wohnung in die Arbeit kommt, sprich um Schwerstbehinderte, die in der Regel dann auf den Rollstuhl angewiesen sind. LTA heißt "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", es muss immer ein berufsbezogener Bedarf da sein. Ein Bett oder diese Wohnung brauchen Sie so oder so, unabhängig von der Maßnahme oder einem evtl. Arbeitsplatz.
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