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Experten-Antwort

Umzug nach Frankreich

von Nadja08.02.2023 | 22:21
394 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde im August mit meinen 3 Kindern (11,9,6) nach Frankreich ziehen. Ich bin Witwe und bekomme Witwenrente, meine 3 Kinder Halbwaisenrente. Ich will mein Haus vermieten und hier vorerst gemeldet bleiben. Bekomme ich weiterhin die Renten und Kindergeld und was muss ich melden bzw. Beachten? Vielen Dank und liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadja,

wie bereits angesprochen, wirkt sich der Umzug nach Frankreich nicht auf die Höhe der Rentenzahlungen aus. Er sollte aber auf jeden Fall der Rentenversicherung gemeldet werden, wenn Sie sich überwiegend in Frankreich aufhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Einnahmen aus der Vermietung Ihres Hauses aufgrund der Einkommensanrechnung Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben können. Hinweise hierzu finden Sie in der folgenden Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

Sie sollten sich außerdem mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, ob der Verzug nach Frankreich Auswirkungen auf Ihr bestehendes Krankenversicherungsverhältnis hat.

Aussagen zum Kindergeld können wir keine treffen, bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Familienkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

KSCam 08.02.2023 | 22:59
Rente ist kein Problem in der EU. Wt Kindergeld fragen Sie dort nach von wo das bezahlt wird. Und mit der Krankenkasse sollten Sie auch reden.
DaViam 09.02.2023 | 07:25
Hallo, was mir dazu einfällt: -Der Bezug von Einkommen aus der Vermietung kann Einfluss auf die Höhe der Witwenrente haben (Einkommensanrechnung) - Der Rentenversicherung ist der überwiegende Lebensmittelpunkt zu melden. Die Kinder werden ja wohl auch in Frankreich zur Schule gehen müssen, insofern sollten Sie den Umzug nach Frankreich genau zum Zeitpunkt des Umzuges melden. Ob das Nachteile bei Kindergeld etc. hat, haben Sie selbst zu bedenken, bevor Sie einen Wohnsitzwechsel in ein anderes Land vornehmen.
Nadjaam 09.02.2023 | 07:55
Ja danke, werde bei der Familienkasse nachfragen. Mit der Krankenkasse hatte ich es schon geklärt, dass ist kein Problem, wir bekommen für beide Länder Krankenkarten.
Nadja am 09.02.2023 | 08:00
Zitat von DaVi anzeigen
Ja danke, wird es auch eingerechnet wenn damit direkt der Kredit getilgt wird, also keinerlei „Gewinn“ bleibt? Durch die Renten bleibe ich ja hier weiter steuerpflichtig und mit Vermietung ja auch… Daher dachte ich das Kindergeld wird auch weiter gezahlt. Kann Ich eigentlich 2 Wohnsitze in Europa haben? Dann würde ich mich hier erst einmal nicht abmelden und nur die Schulbehörde mit den Schulanmeldungen informieren. Danke nochmals und Grüße
W°lfgangam 09.02.2023 | 21:58
Zitat von Nadja anzeigen
Hallo Nadja, Sie können 527 Wohnsitze in aller Welt haben. Wenn es um Leistungen + Verpflichtungen (Steuern!?) aus D geht, ist entscheidend, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben = unmittelbar/sofort oder vorausschauend mehr als 6 Monate außerhalb von D haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt Eine schlicht bloße Meldeadresse in D (ich behalte die mal wg. der 'Vorteile' in D), ist schon mal eine ganze schlechte Idee, sich damit 'Rechte/Ansprüche' aus D sichern zu wollen! Im Kern hinterfragen Sie bitte bei allen Leistungen + Behörden, was /wann /wie lange /oder vorübergehend, ein Verzug ins Ausland zur Folge hat!! Gruß w.
Dana am 10.02.2023 | 12:25
Solange sie hier unbeschränkt steuerpflichtig bleiben dürfte das mit dem Kindergeld kein Problem sein siehe hier : https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-k… Und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden auch nur angerechnet wenn Sie damit einen Gewinn erzielen.
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