Hallo Nadja,
wie bereits angesprochen, wirkt sich der Umzug nach Frankreich nicht auf die Höhe der Rentenzahlungen aus. Er sollte aber auf jeden Fall der Rentenversicherung gemeldet werden, wenn Sie sich überwiegend in Frankreich aufhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Einnahmen aus der Vermietung Ihres Hauses aufgrund der Einkommensanrechnung Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben können. Hinweise hierzu finden Sie in der folgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html
Sie sollten sich außerdem mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, ob der Verzug nach Frankreich Auswirkungen auf Ihr bestehendes Krankenversicherungsverhältnis hat.
Aussagen zum Kindergeld können wir keine treffen, bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Familienkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung