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Umzug nach Jordanien

von Akki29.05.2007 | 15:03
2397 Ansichten
2 Antworten
ich bin deutsche staatsbuerger, werde im Oktober.07 61 Jahre und habe nur in deutschland gearbeitet. Kann ich meine rente nach Jordanien ungekuerzt ueberwiesen bekmmen?, wenn ich mein Wohnsiz in Deutschland aufgebe?, Trage ich die Uberweisungskosten?, Kriege ich einen Krangenversichurungszuschuss? mfG Akki

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.05.2007 | 09:54

Den ausführlichen Äußerungen von bekiss kann ich lediglich noch hinzufügen, dass bei Wohnsitz im „Nichtvertragsstaat“ Jordanien grundsätzlich weder eine Pflichtversicherung in der deutschen Krankenversicherung der Rentner möglich ist, noch ein Beitragszuschuss für die Aufwendungen einer privaten Krankenversicherung geleistet werden kann. Sie können sich nur in Jordanien nach dortigem Recht krankenversichern.

1 Antworten

bekissam 29.05.2007 | 20:47
Durch das Gemeinschaftsrecht und das Abkommensrecht können Deutsche, die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und die Staatsangehörigen der Abkommensstaaten ihre Rente grundsätzlich auch bei Wohnsitz im sonstigen Ausland uneingeschränkt erhalten. Einschränkungen ergeben sich für diese Personen, wenn in der Rente Reichsgebiets-Zeiten und Fremdzeiten enthalten sind. Bei Beitragszeiten in der ehemaligen DDR kann es in Einzelfällen zu einer Rentenminderung kommen. Renten wegen voller Erwerbsminderung sowie wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit können nicht weiter gezahlt werden, wenn sie auf dem verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarkt beruhen. Oft können dann nur noch Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden. Alle anderen Staatsangehörigen erhalten ihre Renten bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen Staat außerhalb der Europäischen Union nur aus ihren Beitragszeiten und mit einem Abschlag von 30 Prozent. Eine verbindliche Auskunft von der Deutschen Rentenversicherung schafft hier Klarheit. Diese können Sie bei Ihrem kontoführenden Versicherungsträger anfordern, am Besten schriftlich. Überweisungsgebühren entstehen Ihnen im Regelfall nicht. Zum günstigsten und sichersten Überweisungsweg ins Ausland können Sie sich beim Renten Service der Deutschen Post AG (www.rentenservice.com) beraten lassen (Telefon 01803-124578) oder per Kontaktformular http://www.rentenservice.com/dprs/multiapps?xmlFile=6000166&skin… Für Fragen aus dem Bereich Krankenversicherung wenden Sie sich an die Krankenkasse, an das Forum unter http://www.aok-business.de/… (Balken "Expertenforum" anklicken) oder informieren sich zum Thema Krankenversicherung und Ausland unter www.dvka.de .
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