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Experten-Antwort

Umzug Schweiz

von Katharina16.11.2018 | 06:33
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich ziehe bald in die Schweiz. Kann ich da meine kompletten Rentenansprüche mitnehmen und in die Schweizer Rentenversicherung einzahlen oder wie läuft das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

dem Beitrag von „Hilfsschweizer“ kann ich mich nur anschließen.

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4 Antworten

Grokoam 16.11.2018 | 09:41
Die Schweizer Rentenversicherung nimmt keine Euros an.
Hilfsschweizeram 16.11.2018 | 10:14
Nein, Ihre Anwartschaften bleiben in D erhalten und Sie erwerben im schweizerischen System AHV neue eigenständige Anwartschaften. Eine Übertragung von Beiträgen/Geldern von D nach CH findet nicht statt (dem steht auch das Umlageverfahren entgegen). Zu beachten ist, dass zwischen der EU und der CH ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Unter anderem bewirkt dieses, dass z. Bsp. in der Schweiz zurückgelegte Zeiten in D für die Erfüllung von Wartezeiten mit herangezogen werden können. Beispiel: Für die Gewährung einer Altersrente für langjährig Versicherte brauchen Sie 35 Versicherungsjahre, diese können Sie mit 20 Jahren in D und 15 Jahren in der CH erfüllen. Wichtig ist auch, dass durch CH-Beiträge die besonderen Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente erhalten bleiben (auch positiver Einfluss auf die Zurechnungszeit). CH-Beiträge wirken sich auch positiv auf Beitragszeiten der beruflichen Ausbildung, Fachschulzeiten und auf in D zurückgelegte Anrechnungszeiten und beitragsgeminderte Zeiten aus. Wenn Sie bestimmte Begriffe nicht verstehen, gehen Sie auf dieser Seite auf "Lexikon" und schlagen z.Bsp. bei "Z" wie Zurechnungszeit nach. Teilen Sie dem deutschen Rentenversicherungsträger unbedingt Ihre neue Wohnanschrift mit. Nur so können Sie online Anträge stellen (z.Bsp. Kontenklärung/Rentenauskunft) oder Post von der DRV erhalten. Warum kommt die AHV bei dieser Abhandlung so kurz weg? Nun in der CH brauchen Sie nur ein Jahr an Beitragszeit oder Wohnzeit, um von dort zu gegebener Zeit eine Rente zu erhalten. Jede Rentenversicherung wird die Rente nur aus den eigenen Zeiten zahlen und zwar zu ihren eigenen versicherungsrechtlichen Bedingungen (z.Bsp. unterschiedlicher Rentenbeginn)- es gibt also keine D/CH-Gesamtrente. Ein Rentenantrag in der CH bewirkt, dass auch dieser in D als Antrag auf D-Rente gestellt ist. Lesen Sie sich auch das Merkblatt "Meine Zeit in der Schweiz" durch. Kostenlos in Papierform bei der DRV Bund erhältlich oder https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Mist?am 16.11.2018 | 18:17
wenn Sie unter 65 Jahre alt sind, den Wohnsitz in der Schweiz angemeldet haben, müssen Sie automatisch Rentenbeiträge AHV bezahlen. ( Sie müssen !!) Mit 65 Jahren erhalten Sie, nach Höhe der Beiträge pro Jahr 1/44 Rente AHV. Sie können sich, bei der KVG in Solothurn von der Beitragspflicht zur Krankenkasse befreien lassen und in Deutschland weiter in der Krankenkasse bleiben. ( ist weit günstiger u Leistungen sind gleich) Besser, Sie fragen bei der KVG selbst vorher an. Dito Krankenkasse Deutschland. ( ein Affentheater in beiden Ländern ) Lassen Sie sich alles schriftlich geben, notieren Sie die Namen der Gesprächspartner. Die Krankenkassenkosten pro Nase betragen um die 500.-- Sfr. pro Person mit 1000.-- Franchise Jahr.( es gibt keine Familienversicherung immer pro Nase) Erhalten Sie nur 1 kleine Rente aus der Schweiz, mit 65 Jahren, erlischt dies, sie müssen sich in der Schweiz Krankenversicherern. Das geht ins Geld. Als nie vor dem 65 Altersjahr in die Schweiz einreisen. Gehen Sie ins Internet Forum " Hallo Schweiz" fragen Sie, lesen Sie Viel Glück
Mist?am 16.11.2018 | 18:27
lesen Sie alles und klären Sie alles vorher. Klären Sie die Besteuerung Schweiz / Deutschland Befreiung? vorher, Renten müssen zu 100% voll in der Schweiz versteuert werden. Im Internet finden Sie für den Kanton in den Sie einreisen eine Steuerberechnung Software! Machen Sie pro forma eine Berechnung. Mein Typ, lieber einen 2.Wohnsitz als dies Gerangel in beiden Ländern um Steuern.! Gruss
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