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Experten-Antwort

Umzug von West nach Ost

von Jan28.07.2016 | 13:25
2128 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin erwerbstätig und mein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze West. Jetzt ziehe von den alten in die neuen Bundesländer. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rente in Ost ist um 13% niedriger als in West. Somit "spare" ich etwas Rentenbeiträge, erhalte ich somit auch automatisch 13% weniger Rentenpunkte und meine Rente ist dann auch um ca. 13% niedriger? Würde für mich bedeuten, dass ich meinen Rentenplan noch mal anpassen muss. Danke und freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2016 | 14:22

Hallo Jan,

die Verlegung Ihres Wohnortes von West nach Ost spielt für die Rentenberechnung keine Rolle. Maßgebend ist hier der Arbeitsort. Bleiben Sie weiterhin im Altbundesgebiet beschäftigt, ändert sich nichts. D. h. Sie würden weiterhin bis zur Beitragsbemessungsgrenze West Ihre Beiträge bei der Berechnung der Rente erhalten.

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich auch der Arbeitsort ändert. Verlegen Sie diesen in das Beitrittsgebiet, ergibt sich bei der Beitragszahlung auch eine Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost. Für die Rentenberechnung werden diese Zeiten im Beitrittsgebiet dann jedoch noch mit der Anlage 10 zum SGB VI aufgewertet (zumindest aktuell - in Zukunft könnte sich das ändern - siehe derzeitige Pressebeiträge zum Thema "Rentenangleichung").

10 Antworten

Klaus D.am 28.07.2016 | 14:14
Bleib in der BRD!!! Das ist der einzige und richtige Rat.
Janam 28.07.2016 | 14:46
Vielen Dank für die Antwort, welche für mich jedoch nicht ganz verständlich ist. Zurzeit wohne ich in einer westdeutschen Stadt, die Adresse mein Arbeitgebers ist in Berlin Mitte. Somit müsste für mich jetzt schon die Ostdeutsche Beitragsbemessungsgrenze gelten? Der Umzug meines Hauptwohnsitzes nach Ost Berlin hat somit darauf keine Auswirkung. Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltpunkte erhalte ich pro Jahr 2,1066 Rentenpunkte, dies sind mehr Rentenpunkte als im Westen (1,7944 bei 57.900 €). Der Wert der Rentenpunkte Ost sind jedoch niedriger als West (zurzeit). West: 1,7944 * 30,45 = 54,64 € Ost: 2,1066 * 28,66 = 60,38 € Hier habe ich ein "Ostvorteil" von 5,74 Euro bei der Rente? Im Westen würde ich jedoch mehr Rentenpunkte erhalten, da die Beitragsbemessungsgrenze höher ist: Bei 66.000 Euro: 2,0561 * 30,45 € = 62,61 € Hier habe ich einen "theoretischen" Nachteil von -2,23 €. Da ich in Ost auf die Differenz von 8.400 € der Beitragsbemessungsgrenzen jedoch keinen Rentenbeitrag zahlen muss, kann ich mich um den Betrag selbst absichern, was unter Strich dann wieder ein Vorteil ist.
Herz1952am 28.07.2016 | 17:34
Hallo Jan, wenn Ihr Arbeitgeber die ganze Zeit in Berlin Mitte seine (und auch Ihren Arbeitsplatz) hat, und die ganze Zeit nach Rentenrecht West abgerechnet hat, müsste alles beim alten bleiben. Aufgrund Ihres Beitrages nehme ich an, dass das so ist, da die Betriebsstätte maßgebend ist. Dies müsste auch die RV geprüft und für richtig befunden haben. Sie können auch diese Frage mal an Ihren Arbeitgeber direkt stellen. Dieser müsste wissen, welches Rentenrecht für Sie gilt, bzw. gegolten hat. Maßgebend ist also der Sitz Ihres Arbeitgebers. Das mit Berlin hat mich auch ein bisschen irritiert. War wohl früher Berlin West dieses Berlin Mitte.
W*lfgangam 28.07.2016 | 18:07
Zitat von Jan anzeigen
Hallo Jan, im Detail ist es doch viel einfacher - holen Sie sich von Ihrer DRV eine Rentenauskunft _mit_ Berechnungsanlagen. Geht nur schriftlich oder persönlich / nicht online - da sehen Sie, wie überhaupt Ihre zuletzt ausgeübte Beschäftigung bewertet worden ist (in der Anlage "Entgeltpunkte für Beitragszeiten"). Steht da Zeiten im Beitrittsgebiet drüber, ist bisher schon nach 'Ost-Niveau' gerechnet worden, ansonsten 'West-Wert' ...Ihr Wohnort - wie oben dargestellt – hat mit der Bewertung der Entgelte nichts zu tun. Gruß w.
Herz1952am 28.07.2016 | 18:11
Vielleicht hilft dieser Link weiter: https://www.igbce.de/rente--fuer-wen-gilt-eigentlich-die-ost--un… Demnach müsste Ihre Arbeitgeber in Berlin Mitte schon die ganze Zeit mit Ost-Werten gearbeitet haben, wenn er bisher schon dort die Adresse hatte und Sie dort angemeldet waren. Es könnte aber auch sein, dass es sich nur um die postalische Verwaltungsadresse gehandelt hat, die Betriebsstätte jedoch in Westberlin gemeldet war bzw. noch ist. Wie schon erwähnt, bitte die "Verwaltung" Ihres Arbeitgebers fragen, was für Sie zutrifft, bzw. zutraf.
Herz1952am 28.07.2016 | 18:19
Ich habe es nochmal durchgelesen. Es scheint doch Ihr neuer Arbeitgeber zu sein, der in Berlin Mitte seinen Sitz hat. Somit müsste Rentenrecht Ost gelten ab Antritt Ihres neuen Arbeitsplatzes. Sie müssten wissen, ob meine jetzige Aussage stimmt, und ob Ihre Frage ausreichend beantwortet ist.
Herz1952am 28.07.2016 | 18:32
Ich habe es nochmal durchgelesen. Es könnte auch Rentenrecht West gelten.
Janam 28.07.2016 | 18:43
Sorry für die Verwirrung. Ich hab vorher in Niedersachsen für einen Westdeutschen Arbeitgeber gearbeitet, mein neuer Arbeitgeber ist in Berlin Mitte (Hauptsitz und auch mein Tätigkeitsort) Ich denke hier wird alles beschrieben. Wer über den Durchschnitt verdient hat bei der Rente im Osten einen Vorteil Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Klartext am 29.07.2016 | 10:22
Seien Sie unbesorgt, obwohl Sie nach dem Ost-Rentenrecht gemäß der geringeren Beitragsbemessungsgrenze geringere Beiträge zahlen der Rentenpunkt (noch) geringer ist wird Ihre Rente nach dem Ost-Rentenrecht später höher sein ( wie schon immer von Anfang an). Dank dem Umrechnungsfaktor, der die Ostrenten erheblich (ungerechtfertigt) begünstigt. Diese Ungerechtigkeit und Benachteilung der Westdeutschen wird sicher baw nicht beseitigt werden. Zumindest nicht von dieser"Regierung". Also nutzen Sie die Ihnen gegebene Chance und freuen Sie sich, daß Sie von solchen Gesetzen proftieren können.
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