Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umzug von West nach Ostedeutschland

von Nele28.03.2012 | 16:29
3377 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich ziehe von West- nach Ostdeutschland um und frage mich nun, wie sich mein Umzug auf meine DRV-Rentenanwartschaft auswirkt. Laut Renteninformation sind in Ostdeutschland erworbene Entgeltpunkte statt 27,20 EUR nur noch 24,13 EUR wert. Welcher Wert wird zur Ermittlung der Rente zugrunde gelegt? Da laut Renteninformation ein Entgeltpunkt gutgeschrieben wird, wenn ich genau ein Jahr lang den Durchschnittswert aller Versicherten verdiene, frage ich mich nun, ob ich bei gleichblebendem Einkommen durch den Umzug andere Entgeltpunkte habe. Welches Durchschnittsentgelt wird hier zugrunde gelegt? Das im Osten oder im Westen? Was ist für die Komponenten der Rentenformel entscheidend? Der Wohnort oder der Ort, an dem ich arbeite? Vielen Dank und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.03.2012 | 09:01

Hallo Nele!

Entgeltpunkte (Ost) erwerben Sie, wenn Ihr Beschäftigungsort in den neuen Bundesländern ist - der Wohnort ist in hierfür nicht relevant. Für Versicherte aus den neuen Bundesländern sollen sich aufgrund des heute noch bestehenden Unterschiedes im West-Ost-Lohnniveau keine Nachteile ergeben. Aus diesem Grund werden die Entgelte auf Westniveau angehoben. Das heißt, ein in den neuen Bundesländern bezogenes Entgelt wird mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Der Faktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt.

Ein Beispiel:

Sie verdienen im Jahr 2012 in den neuen Bundesländern: 30.000,- x Faktor 1,1754 = 35.262,- (hochgerechneter Verdienst).

35.262,- : Durchschnittsentgelt 32.446,- = 1,0868 EP (Ost).

1,0868 EP (Ost) x 24,37 € (Aktueller Rentenwert Ost) = 26,49 € gegenwärtiger Rentenanspruch.

(Der Umrechnungsfaktor und Durchschnittsverdienst sind vorläufige Werte)

Ich gebe zu, das ist nicht so einfach und empfehle Ihnen die Informationsbroschüre "Rente: So wird sie berechnet -neue Bundesländer-" (diese erhalten Sie in den Beratungsstellen oder auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung)

2 Antworten

Claire Grubeam 28.03.2012 | 18:53
Die in den in den alten Bundesländern erworbenen Entgeltpunkte bleiben wie sie sind. Da ändert sich nichts. Lediglich in seltenen Fällen (Zeiten nach dem deutsch-polnischen Abkommens von 1975 nach Art. 6 § 4 Abs. 6 FANG) kann es beim Verzug in die neuen Bundesländer zu einer Minderung der Rente kommen (siehe Link unten). Das dürfte bei Ihnen nicht zutreffen. Bei Hinterbliebenenrenten gilt in den neuen Bundesländern allerdings ein niedrigerer Freibetrag. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
W*lfgangam 28.03.2012 | 20:10
Hallo Nele, Durchschnittsentgelt (vorläufiges): - 32.446 € jährl., 2.704 € mtl. (alte Länder) - 27.604 € jährl., 2.300 € mtl. (neue Länder) so gesehen erhalten Sie mehr Punkte (persönliches Entgelt geteilt durch kleineres Durchschnittsentgelt/Ost) für das gleiche im Osten erzielte Bruttoentgelt. Vorab erfolgt noch (zusätzlich) eine Aufwertung Ihres Ostentgelts mit einem Faktor (x 1,17 ...oder so etwa), bevor es durch das Durchschnittsentgelt Ost geteilt wird, also noch mehr Punkte. Allerdings, und da setzt die Reduzierung ein, ist ein Punkt Ost nicht 27,47 EUR wert, sondern nur 24,37 EUR. Unterm Strich, wenn Sie es durchrechnen, haben Sie mit dem selben Brutto Ost einen höheren Rentenanspruch. Nun raten Sie mal, warum nicht zwingend alle begeistert wären, wenn die Angleichung OST an WEST so einfach kommen würde - gleiches OST-Einkommen ist schlicht und einfach mehr wert, und müsste demzufolge abgewertet werden, auch rückwirkend. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026