Hallo Pete West,
für die Rentenberechnung werden die zurückgelegten Versicherungszeiten zugrunde gelegt.
Für Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern werden sogenannte Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, indem man die Entgelte aus diesen Zeiten bei der Berechnung zunächst mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Damit sollen Unterschiede im Lohnniveau ausgeglichen werden.
Entgeltpunkte (Ost), die für rentenrechtliche Zeiten errechnet wurden, werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Für Entgeltpunkte (West) wird dementsprechend der aktuelle Rentenwert (West) berücksichtigt.