Hallo Vicky
Mit fast 49 Jahren wurde ich, zunächst 2,5 Jahre rückwirkend plus 1 Jahr noch voraus zunächst befristet und anschließend, nach Verlängerungsantrag, unbefristet als voll EM eingestuft.
Eine Überprüfung fand in all den Jahren durch die DRV Bund nicht mehr statt.
Ich habe mit 60 J. + 11 Mon. die Umwandlung der EMR, mittels verkürztem Antrag, in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte vornehmen lassen.
Ihnen alles Gute für die Zukunft
Vielen Dank für Ihre/Deine Erfahrung und Danke für die Zukunftswünsche. Auch Ihnen/Dir alles Gute.
Schwerbehinderung liegt bei mir auch vor. Werde wenn die Zeit gekommen ist, dann auch die Erwerbsminderungsrente in Schwerbehinderten Rente umwandeln.
Kann man doch auch frühzeitig machen ohne Abzüge, da der Abzug bereits bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurde?
Hallo Vicky
Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen (mind GdB 50, mind. 35 J. an Anrechnungszeiten, das notwendige Alter) zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" gegeben sein wird, wäre eine Umwandlung möglich, da der 10,8 % Abschlag auch diese Rente gleichfalls begleiten wird.
Weitere/andere Abzüge kämen dabei nicht zum Tragen.
Da Sie ja noch neben der EMR ein wenig berufstätig sind, würde/könnte sich später, zum Zeitpunkt der regulären Altersrente, ihr Rentenbetrag noch etwas nach oben bewegen, sofern dahingehend Sozialversicherungszahlungen weiterhin abgeführt werden.
Ansonsten, eine Überprüfung k a n n, so wie es in jedem EMR-Bescheid einem auch mit Bescheidzustellung mitgeteilt wird, jederzeit erfolgen.
Sie m u s s aber nicht zwangsläufig erfolgen.
Ich wurde in zwölf Jahren EMR Bezug nicht überprüft.
Es war mir gesundheitlich jedoch auch nicht mehr möglich, neben dem EMR Bezug einer geringen oder leichten Tätigkeit nachzugehen.
Da ich auch während des Bezugs der EMR einigen Operationen unterlag, sowie sich daran meist eine AHB und/oder Schmerzklnikaufenthalte sowie langwierige Therapieeinheiten anschlossen, hatte ich zudem immer aktuelle fachklinische Befunderhebungen, die meinen gesundheitlichen Status nachwiesen und die ich bei einer Überprüfung der DRV zur Einsichtnahme hätte dann zukommen lassen können.
Sie werden leider abwarten müssen, ob Sie einer Überprüfung unterzogen werden oder nicht.
Es zehrt natürlich Tag für Tag an den Nerven ... ich verstehe Sie da gut.
Um dieser Ungewissheit zu entkommen, wählte ich schnellstmöglich den Weg der Unwandlung zur vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte aufgrund meines unbefristeten GdB 70, denn es war mir dadurch ja kein Nachteil entstanden.
Alles Gute und bleiben Sie möglichst dahingehend entspannt.
Die DRV ist über ihre geringe Berufstätigkeit informiert, mehr können Sie nicht tun und wenn die DRV sich melden sollte, dann weisen Sie nach, wie sich die aktuelle gesundheitliche Situation darstellt und ob sich an Ihrem Zuverdienst etwas verändert hat.
Wenn sich insgesamt alles wie zuvor darstellt, wird auch die DRV alles so belassen.
Gruß Dienstag