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Experten-Antwort

Unbefriste Erwerbsminderungsrente und Vorgang der Überprüfung

von Vicky15.06.2021 | 11:45
6693 Ansichten
38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Erwerbsminderungsrente wurde mir jetzt nach dem 1. Antrag auf Verlängerung in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt bis zum Ende des Erreichens der Altersrente. Ich bin 54 Jahre und arbeite bei meinem Arbeitgeber bei dem ich vorher Vollzeittätig war nur noch im geringen Umfang mit 5 Stunden in der Woche. All das ist auch der Rentenversucherung bekannt weil das in den Anträgen schon mitgeteilt wurde. Meine Frage bezieht sich jetzt auf den Hinweis der im Bescheid mit angegeben wurde, dass die Rentenversicherung diese Rente von Zeit zu Zeit überprüfen kann. Wurde jemand von den hier mitschreibenden oder mitlesenden der auch eine unbefristete Erwebsminderungsrente bezieht schon mal überprüft und wenn ja wie oft in welchen Abständen, wie alt wart Ihr und wie genau lief die Überprüfung ab und was für Unterlagen bekam man, bzw. welche Formulare musste man ausfüllen. Und Frage an das Expertenteam. Wird "jeder" unbefristete Erwerbsminderungsrenter überprüft oder sind das nur ein paar der vielen? Wenn es nicht jeder ist, wer entscheidet dass dann ob eine Überprüfung stattfindet? Der für die Akte bzw. den Erwerbsminderungsrentner jeweils zuständige Sachbearbeiter der Rentenversicherung? oder die Ärtze die für die Entscheidung der unbefristeten Rente zuständig waren? Wenn es die Ärtze sind wird so ein Hinweis dann eventuell in der eigenen Akte vermerkt? Hängt es eventuell mit dem Alter zusammen oder ist das wirklich nur Zufall und man kann keinerlei Aussagen treffen darüber wer wie oft und wann überprüft wird? Ich weiß dass sind viele Fragen an das Expertenteam, aber Sie haben ja Erfahrung aus der Vergangenheit und wissen bestimmt auch die Vorgehensweise und die Grundlagen und Beweggründe der Rentenversicherung wann solch eine Überprüfung stattfinden soll.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vicky,

unbefristete Erwerbsminderungsrenten werden überprüft, wenn bei der sozialmedizinischen Beurteilung vom Prüfarzt ein Nachuntersuchungstermin festgelegt wurde.

Zudem können Sachverhalte, wie die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, Anhaltspunkte sein, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente nicht mehr vorliegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vicky,

genau, nur wenn Anhaltspunkte vorliegen, erfolgt eine Überprüfung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vicky,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie beantragen, wenn Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen( Lebensalter, Grad der Behinderung, Wartezeit von 35 Jahren) erfüllt haben.

Die Altersrente wird nach dem aktuell geltenden Recht berechnet. Dies kann auch bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen nicht zu einer Verringerung des Rentenbetrags führen, da mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen werden. Sollte sich im Vergleich zu den bisherigen Entgeltpunkten eine Erhöhung ergeben, weil nach Beginn der Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt wurden (z.B. durch einen sog. Minijob oder durch den Bezug von Sozialleistungen), erhöht sich die Altersrente dementsprechend. Für weitere Fragen bezüglich Ihrer Rentenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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34 Antworten

Vickyam 15.06.2021 | 13:12
vielen Dank an das Expertenteam für diese schnelle und kompetente Antwort. Kann ich Ihre Antwort so verstehen, dass also nicht grundsätzlich "jeder" von Zeit zu Zeit überprüft wird, sondern dass schon Ursachen wie z. B. eben eine gemeldete Arbeitsaufnahme, dieser Prüf bzw. Vorlagevermerk, oder andere Hinweise vorliegen die eine Überprüfung notwendig machen?
Opiam 15.06.2021 | 13:28
Nein, die Hauptgründe sind vom Experten aufgeführt worden. Das bedeutet nicht, dass alle anderen niemals mehr etwas von der Rentenversicherung hören. Jeder kann jeder Zeit mit einer Überprüfung rechnen. Das kann bereits 1 Jahr nach Rentenbeginn sein oder 10 Jahre später. Vielleicht gibt es auch Einzelfälle die 20 Jahr nichts hören. Aber grundsätzlich möchte die Rentenversicherung alle von Zeit zu Zeit überprüfen zumindest den aktuellen medizinischen Stand mittels Vordruck erfragen.
Sortimoam 15.06.2021 | 13:33
Beispiel: Sie wurden aufgrund Schizophrenie vom Erwerbsleben in die Erwerbsminderungsrente überführt. Hier erfolgt keine weitere Nachuntersuchung weil dauerhaft krank („nicht zu retten“). Sie gelten dann als vogelfrei.
Uschiam 15.06.2021 | 15:17
Ich bin genauso alt wie Sie und erhalte seit 2016 die EMR als Dauerrente (vorher dreimal befristet). Nach weiteren drei Jahren wurde ich angeschrieben, dass der Rententräger (in meinem Fall die KBS) von Zeit zu Zeit zur Überprüfung verpflichtet ist. Anbei ein Formular, mit dem gefragt wurde einmal nach aktueller ärztlicher Behandlung und desweiteren nach Krankenhausaufenthalten in letzter Zeit. Alles ausgefüllt und zurück geschickt. Eine Mitteilung über die Weitergewährung kam explizit nicht, die Zahlung erfolgte einfach weiter. Nun wäre ich wahrscheinlich 2022 wieder dran, schauen wir mal.
Vickyam 15.06.2021 | 15:41
Beispiel: Sie wurden aufgrund Schizophrenie vom Erwerbsleben in die Erwerbsminderungsrente überführt. Hier erfolgt keine weitere Nachuntersuchung weil dauerhaft krank („nicht zu retten“). Sie gelten dann als vogelfrei.
Das ist doch nicht wahr!
Es gibt halt Mitmenschen die meinen sie müssten besonders witzig sein. Vielen Dank Uschi für Deine/Ihre Beschreibung. Und Dank noch mal an das Expertenteam für Ihre zweite Antwort, damit sind die meisten meiner Fragen schon beantwortet. Würde mich trotzdem freuen, wenn noch andere von Ihren Erfahrungen bezüglich ob ja oder nein und wenn ja wie es mit der Überprüfung war hier was schreiben würden.
Dienstagam 15.06.2021 | 16:36
Hallo Vicky Mit fast 49 Jahren wurde ich, zunächst 2,5 Jahre rückwirkend plus 1 Jahr noch voraus zunächst befristet und anschließend, nach Verlängerungsantrag, unbefristet als voll EM eingestuft. Eine Überprüfung fand in all den Jahren durch die DRV Bund nicht mehr statt. Ich habe mit 60 J. + 11 Mon. die Umwandlung der EMR, mittels verkürztem Antrag, in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte vornehmen lassen. Ihnen alles Gute für die Zukunft
W°lfgangam 15.06.2021 | 18:46
Zitat von Fragesteller anzeigen
Hallo Fragesteller, was ist eine 'vorschriftsmäßige' Tätigkeit? Die 'zulässige' Std.-Zahl gehört da garantiert nicht dazu. Wenn sich an den bestehenden/soz.-med. festgestellten Einschränkungen null geändert hat, können Sie auch einen Vollzeitjob ausüben, sofern Sie mit dem Restleistungsvermögen dazu noch in der Lage sind. Hier wird dann höchstens über die Hinzuverdienstgrenze eine Reduzierung der EMRT bis hin zum Ruhen erfolgen. Ihre Frage: "Eine Frage dazu: Ist die Aufnahme einer vorschriftsmäßigen Tätigkeit - also im obigen Fall im Rahmen von 0-3 Stunden und eine Tätigkeit, die medizinisch plausibel ist - auch ein Sachverhalt, der zur Überprüfung führen kann? Hier hat sich ja an den medizinischen Voraussetzungen nichts geändert." wird von der Experten-Antwort allgemein/komplett beantwortet = es kommt auf den Individualfall an/keine Absolution in einem 'Laberforum', was könnte/hätte/sollte. NUR die DIREKTE Nachfrage zum eigenen Fall/Antwort dazu ist maßgebend. Und wenn Ihr Sachbearbeiter Langweile hat – die Beobachtung des Schnelltestbalkens ist wirklich nicht spannend – greift er sich Ihr Rentenkonto und entdeckt neue ‚vorschriftsmäßige‘ Einkünfte/Minijob ...hmm, den überprüfe ich mal eben ;-) Gruß w. PS: gefühlt dreht sich dieses Thema seit 150 Jahren hier immer wieder Kreis = gebt mir bitte eine verbindliche Antwort für meinen/hier absolut unbekannten (Akten-)Fall! ;-) Morgen kommen garantiert wieder dieselben Fragen als neuer Beitrag hier rein - ist wie gestern schon im Büro, also erkläre ich's/die Anderen, dem Nächsten, der gestern auf Abstand nicht mit an der Wand gesessen hat *g
Fragestelleram 15.06.2021 | 17:49
Hallo, Sie schreiben im weiteren Verlauf: "Zudem können Sachverhalte, wie die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, Anhaltspunkte sein, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente nicht mehr vorliegen." Eine Frage dazu: Ist die Aufnahme einer vorschriftsmäßigen Tätigkeit - also im obigen Fall im Rahmen von 0-3 Stunden und eine Tätigkeit, die medizinisch plausibel ist - auch ein Sachverhalt, der zur Überprüfung führen kann? Hier hat sich ja an den medizinischen Voraussetzungen nichts geändert. Oder meinen Sie ausschließlich Tätigkeiten, die nicht mehr durch den Rentenbescheid gedeckt sind? Wenn demnach mehr als 3 Stunden gearbeitet wird oder etwas gearbeitet wird, was medizinisch nicht zum Befund passt? Vielen Dank für eine Antwort.
Uschiam 15.06.2021 | 18:51
In meinen Rentenbescheid ist folgendes formuliert:"Wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit oder bei Arbeitsaufnahme... zu prüfen". Eine Arbeitsaufnahme wäre demnach ein solcher Anhaltspunkt, von Zeit zu Zeit suggeriert aber eine gewisse Regelmäßigkeit, unabhängig von diversen Anhaltspunkten.
Vickyam 15.06.2021 | 19:22
Hallo Vicky, genau, nur wenn Anhaltspunkte vorliegen, erfolgt eine Überprüfung. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
In meinen Rentenbescheid ist folgendes formuliert:"Wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit oder bei Arbeitsaufnahme... zu prüfen". Eine Arbeitsaufnahme wäre demnach ein solcher Anhaltspunkt, von Zeit zu Zeit suggeriert aber eine gewisse Regelmäßigkeit, unabhängig von diversen Anhaltspunkten.
Genau so steht es auch wörtlich in meinem Bescheid. Nachdem bei mir aber keine Arbeitsaufnahme stattfindet, bzw. eine Tätigkeit mit 5 Stunden pro Woche bereits besteht und die Rentenversicherung darüber informiert wurde, dürfte eigentlich keine Überprüfung stattfinden wenn ich das Expertenteam richtig verstanden habe. Da sonst keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen. Zumindest sind mir keine bekannt. Es könnte natürlich nur sein, dass in meiner Akte dieser Vermerk über eine Nachprüfung vorhanden ist. Dann müsste man natürlich schon wieder von Zeit zu Zeit mit einer Überprüfung rechnen.
Vickyam 15.06.2021 | 19:27
Zitat von Dienstag anzeigen
Vielen Dank für Ihre/Deine Erfahrung und Danke für die Zukunftswünsche. Auch Ihnen/Dir alles Gute. Schwerbehinderung liegt bei mir auch vor. Werde wenn die Zeit gekommen ist, dann auch die Erwerbsminderungsrente in Schwerbehinderten Rente umwandeln. Kann man doch auch frühzeitig machen ohne Abzüge, da der Abzug bereits bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurde?
Fazitam 15.06.2021 | 19:37
@Vicky Sie werden nicht die gewünschte Antwort erhalten, dass eine Überprüfung Ihrer unbefristeten Erwerbsminderungsrente nicht erfolgt. Es gibt diesbezüglich keine Garantie, das werden Sie akzeptieren müssen.
Vickyam 15.06.2021 | 19:57
Das ist mir schon klar, ich weiß ja nicht einmal ob in meiner Akte so ein Vermerk ist über eine Nachprüfung wie vom Expertenteam beschrieben.
Sortimoam 15.06.2021 | 20:01
Eins ist sicher, wenn Sie erwischt werden ist vorbei mit lustig. Dann ist die Rente weg. Die DRV macht keine Gefangenen.
Uschiam 15.06.2021 | 20:18
von Zeit zu Zeit suggeriert aber eine gewisse Regelmäßigkeit, unabhängig von diversen Anhaltspunkten.
...die gewissen Regelmäßigkeit kann der Anhaltspunkt sein, wie es in Ihrer Akte vermerkt sein könnte ;-) Gruß w.
Die Formulierung im Bescheid verstehe ich so, wir müssen die weitere Rentenberechtigung prüfen, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen. Des weiteren schauen wir immer mal wieder so nach, ob diese Berechtigung noch vorliegt. Arbeit mache ich nicht und das Procedere der Überprüfung ist doch recht moderat gestaltet. Die RV möchte eigentlich nur wissen, ob die ärztliche Behandlungsbedürftigkeit noch gegeben ist. Man liest ja hier öfters, dass Leute nach der Berentung nicht mehr zu den Fachärzten gegangen sind. Das könnte natürlich ein wichtiges Indiz sein. Wer krank ist, geht auch zum Arzt.
W°lfgangam 15.06.2021 | 20:34
Zitat von Uschi anzeigen
...wer 2 appe Beine hat, muss nicht mehr zu Arzt - die werden auch durch eine ständige ärztliche Behandlung nicht nachwachsen, damit er wieder als Gerüstbauer oder Gebäudereiniger (mit ggf. Berufsschutz) wieder in den Job kommt ;-) > Die RV möchte eigentlich nur wissen, ob die ärztliche Behandlungsbedürftigkeit noch gegeben ist. ACH – tatsächlich? ...woher stammt Ihr Wissen dazu? Gruß w. PS: Nun soll es aber gut, hier weiter in 'Spekulationen' für/gegen eine EMRT 'Thesen' aufzustellen, die fern jeglicher Realität sind ...sprach ich oben schon von 'Laberforum'?! *gg
Dienstagam 15.06.2021 | 23:20
Zitat von Vicky anzeigen
Hallo Vicky Mit fast 49 Jahren wurde ich, zunächst 2,5 Jahre rückwirkend plus 1 Jahr noch voraus zunächst befristet und anschließend, nach Verlängerungsantrag, unbefristet als voll EM eingestuft. Eine Überprüfung fand in all den Jahren durch die DRV Bund nicht mehr statt. Ich habe mit 60 J. + 11 Mon. die Umwandlung der EMR, mittels verkürztem Antrag, in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte vornehmen lassen. Ihnen alles Gute für die Zukunft
Vielen Dank für Ihre/Deine Erfahrung und Danke für die Zukunftswünsche. Auch Ihnen/Dir alles Gute. Schwerbehinderung liegt bei mir auch vor. Werde wenn die Zeit gekommen ist, dann auch die Erwerbsminderungsrente in Schwerbehinderten Rente umwandeln. Kann man doch auch frühzeitig machen ohne Abzüge, da der Abzug bereits bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurde?
Hallo Vicky Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen (mind GdB 50, mind. 35 J. an Anrechnungszeiten, das notwendige Alter) zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" gegeben sein wird, wäre eine Umwandlung möglich, da der 10,8 % Abschlag auch diese Rente gleichfalls begleiten wird. Weitere/andere Abzüge kämen dabei nicht zum Tragen. Da Sie ja noch neben der EMR ein wenig berufstätig sind, würde/könnte sich später, zum Zeitpunkt der regulären Altersrente, ihr Rentenbetrag noch etwas nach oben bewegen, sofern dahingehend Sozialversicherungszahlungen weiterhin abgeführt werden. Ansonsten, eine Überprüfung k a n n, so wie es in jedem EMR-Bescheid einem auch mit Bescheidzustellung mitgeteilt wird, jederzeit erfolgen. Sie m u s s aber nicht zwangsläufig erfolgen. Ich wurde in zwölf Jahren EMR Bezug nicht überprüft. Es war mir gesundheitlich jedoch auch nicht mehr möglich, neben dem EMR Bezug einer geringen oder leichten Tätigkeit nachzugehen. Da ich auch während des Bezugs der EMR einigen Operationen unterlag, sowie sich daran meist eine AHB und/oder Schmerzklnikaufenthalte sowie langwierige Therapieeinheiten anschlossen, hatte ich zudem immer aktuelle fachklinische Befunderhebungen, die meinen gesundheitlichen Status nachwiesen und die ich bei einer Überprüfung der DRV zur Einsichtnahme hätte dann zukommen lassen können. Sie werden leider abwarten müssen, ob Sie einer Überprüfung unterzogen werden oder nicht. Es zehrt natürlich Tag für Tag an den Nerven ... ich verstehe Sie da gut. Um dieser Ungewissheit zu entkommen, wählte ich schnellstmöglich den Weg der Unwandlung zur vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte aufgrund meines unbefristeten GdB 70, denn es war mir dadurch ja kein Nachteil entstanden. Alles Gute und bleiben Sie möglichst dahingehend entspannt. Die DRV ist über ihre geringe Berufstätigkeit informiert, mehr können Sie nicht tun und wenn die DRV sich melden sollte, dann weisen Sie nach, wie sich die aktuelle gesundheitliche Situation darstellt und ob sich an Ihrem Zuverdienst etwas verändert hat. Wenn sich insgesamt alles wie zuvor darstellt, wird auch die DRV alles so belassen. Gruß Dienstag
Vickyam 16.06.2021 | 07:19
@Dienstag Vielen Dank noch mal für die ausführlichen Hinweise und die lieben Wünsche. Nachdem sich bezüglich einer neuen Arbeitsaufnahme oder Änderung der vorhandenen Stunden nichts ändern wird und ich schon auf Grund der bestehenden Einschränkungen weiter regelmäßig zum Arzt gehe, kann ich mögliche Überprüfungen auch entspannt entgegen sehen. Die Voraussetzungen für die Schwerbehinderung liegen alle vor. Die 5 Stunden werden über einen Minijob erbracht ohne Beiträge von mir also nur Arbeitgeberbeiträge. Daher denke ich nicht, dass die Altersrente noch steigen würde, wenn ich nicht die Schwerbehinderung vorzeitig in Anspruch nehmen würde.
bahnhofam 16.06.2021 | 10:25
@Vicky Sie werden nicht die gewünschte Antwort erhalten, dass eine Überprüfung Ihrer unbefristeten Erwerbsminderungsrente nicht erfolgt. Es gibt diesbezüglich keine Garantie, das werden Sie akzeptieren müssen.
Das ist mir schon klar, ich weiß ja nicht einmal ob in meiner Akte so ein Vermerk ist über eine Nachprüfung wie vom Expertenteam beschrieben.
Dann lassen Sie sich die Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes sowie eine Kopie der gutachterlichen Stellungnahme zusenden. Dort kann man unter dem Punkt 5 entnehmen (gilt nur bei unbefristeten EMR), ob eine Nachprüfung aus medizinischen Gründen empfohlen wird. Aufnahme einer Tätigkeit (hier einer anderen oder weiteren) ist ein anderer Aspekt.
Uschiam 16.06.2021 | 10:35
Zitat von W°lfgang anzeigen
...wer 2 appe Beine hat, muss nicht mehr zu Arzt ACH – tatsächlich? ...woher stammt Ihr Wissen dazu?
Wolfgang, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe lediglich die Verfahrensweise in MEINEM Fall geschildert und nicht behauptet, dass dies generell so gehandhabt wird. Nee, wer appe Beine hat, muss nicht zum Arzt. Da wird wahrscheinlich aber auch keine Überprüfung mehr angezeigt sein, lieber Wolfgang.
Vickyam 16.06.2021 | 13:06
Zitat von bahnhof anzeigen
Das ist mir schon klar, ich weiß ja nicht einmal ob in meiner Akte so ein Vermerk ist über eine Nachprüfung wie vom Expertenteam beschrieben.
Dann lassen Sie sich die Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes sowie eine Kopie der gutachterlichen Stellungnahme zusenden. Dort kann man unter dem Punkt 5 entnehmen (gilt nur bei unbefristeten EMR), ob eine Nachprüfung aus medizinischen Gründen empfohlen wird. Aufnahme einer Tätigkeit (hier einer anderen oder weiteren) ist ein anderer Aspekt.
Vielen lieben Dank für den Tipp wusste nicht dass man die Möglichkeit hat diese Unterlagen zugesendet zu bekommen. Dachte die sind nur intern für die Rentenversicherung gedacht und vorgesehen. Können Sie mir oder das Expertenteam noch sagen oder erklären was der Unterschied ist zwischen der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienst und der gutachterlichen Stellungsnahme? Bzw. was ist das eine und was das andere?
Anstandswauwauam 17.06.2021 | 08:57
Hier hat wohl jemand die PC Tastatur mit der Spielekonsole "Katastrophenfilm" verwechselt.
Sortimoam 17.06.2021 | 13:12
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es sich nicht lohnt die DRV zu betrügen. Wenn die Rente erstmal weg ist - Gute Nacht! Dann folgt meist Prostitution und Drogen und Absturz.
Vickyam 17.06.2021 | 15:32
Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Hinweis. Ich hätte nur bitte zu der anderen Frage was der Unterschied zwischen der gutachertlichen Stellungsnahme und der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes, was der eine User geschrieben und was man sich eventuell aus seiner persönlichen Akte schicken lassen kann, ist? Bzw. hat jeder dem eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird eine Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienst und eine gutachterliche Stellungnahme in seiner persönlichen Akte? Ich wollte deswegen nur nicht extra noch mal ein Thema neue eröffnen und auf Antwort von Ihnen warten.
Hansiam 17.06.2021 | 16:15
Hallo, jetzt haben wir doch schon einige Beiträge! Wenn man eine Erwerbsminderungsrente bekommt, dann sind sicherlich hier und mal Gutachten erstellt worden. Diese kann man von der DRV anfordern! (gutachertliche Stellungsnahme) Eine gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten, hat jedoch in den meisten Fällen einen geringeren Seitenumfang, ist hinsichtlich des Aufbaus weniger stark formalisiert und daher oftmals zeit- und kostensparend. Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes der DRV Verwaltung, ist kurze zusammenfassende Beurteilung auf einem Vordruck u. a. mit dem Hintergrund der gefertigten Gutachten. Inhalte u. a.: Sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens? Medizinisch befristet? Nachprüfung empfohlen? Besserung Aussichten? usw. Auch dieser Bericht kann bei der DRV angefordert werden. Gruß
Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Hinweis. Ich hätte nur bitte zu der anderen Frage was der Unterschied zwischen der gutachertlichen Stellungsnahme und der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes, was der eine User geschrieben und was man sich eventuell aus seiner persönlichen Akte schicken lassen kann, ist? Bzw. hat jeder dem eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird eine Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienst und eine gutachterliche Stellungnahme in seiner persönlichen Akte? Ich wollte deswegen nur nicht extra noch mal ein Thema neue eröffnen und auf Antwort von Ihnen warten.
Vickyam 17.06.2021 | 16:38
Vielen Dank Hansi für die schöne und ausführliche Erklärung. Dann werde ich morgen mal bei meiner zuständigen Rentenversicherung anrufen und fragen welche Unterlagen in meiner Akte vorhanden sind und ob ich diese ausgehändigt bekomme.
Im Kreisam 17.06.2021 | 16:37
Wenn man das hier liest, muss @ Vicky von Ihrer unbefristeten Erwerbsminderungsrente nicht sehr überzeugt sein. Eine Frage folgt nach der anderen, obwohl schon alle zielführenden Antworten gegeben wurden. Man dreht sich nur noch im Kreis.
Lionelam 17.06.2021 | 17:53
Angst essen Seele auf, vor einer Überprüfung schlottern die Knie, auch noch nach Jahren Dauer Rente. Sie wissen doch, die Pferde vor der Apotheke... mit Rezept im Maul...
Hansiam 18.06.2021 | 07:43
Hallo Vicky, ich würde den schriftlichen Weg (Mail-Fax) bevorzugen. Bitte um Zusendung von den Akteninhalten xy (soweit vorhanden) und gut. Event. noch ein Verweis auf den § 25 SGB X
Vickyam 18.06.2021 | 10:44
Hab jetzt bei meiner für mich zuständigen Rentenversicherung angerufen und eine sehr freundliche Dame, wir Frauen halt :-),hat mir gesagt, dass sie mir die Unterlagen zuschicken darf und kann. Vielen Dank noch mal an dieser Stelle an das Expertenteam für die ausführliche und kompetenten Antworten. Vielen Dank an Uschi und Dienstag für Ihre Erfahrungsberichte, an den Bahnhof für den Tipp mit den Unterlagen und an Hansi für die gute Erklärung der unterschiedlichen medizinischen Unterlagen, die in einer Akte sein können und den heutigen Tipp nochmal es schriftlich anzufordern. Und natürlich Dank an alle, dass Ihr/Sie Euch Die Zeit genommen habt zum Schreiben. Und Dank an die Betreiber dieser Plattform die es möglich machen sich mit seinen Fragen hier zu äußern. Aber noch ein kleiner Hinweis an den "Kreis" Bevor Sie das nächste mal unqualifizierte und nicht haltbare Aussagen hier posten, bitte vorher alle Beiträge chronologisch hintereinander durchlesen, dann den Verstand einschalten und überlegen und dann erst einen Beitrag absetzen.
Deutsche Rentenversicherung
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