Hallo, EM-Rentnerin,
bei der externen Teilung hat der Versorgungsträger der Betriebsrente Ihres geschiedenen Mannes an Ihren Versorgungsträger einen Kapitalbetrag zu zahlen, dessen Höhe in Ihrem Fall 20.000 EUR beträgt.
Sie können selbst wählen, welcher Versorgungsträger (Zielversorgung) diese Leistungen erhält. Dieser Träger kann auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Wählen Sie als ausgleichsberechtigte Ehepartnerin keinen Zielversorgungsträger aus, so erfolgt die externe Teilung entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung oder – wenn betriebliche Versorgungsanrechte auszugleichen sind – in der hierfür eingerichteten Versorgungsausgleichskasse.
Es besteht also auch alternativ die Möglichkeit eine Vereinbarung zu treffen, dass dadurch z.B. ein bestehender Riestervertrag aufgestockt werden könnte.
Wenn Sie allerdings eher daran interessiert sind, dass die zu übertragenden Anwartschaften der externen Teilung in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen, müssen Sie dies wie gefordert ebenfalls mitteilen. Ab dem Folgemonat der Rechtskraft des Scheidungsurteils würde die bezogene EM-Rente neu berechnet werden, mit dem Ergebnis, dass sich die bereits laufende Rente um diese Anwartschaften erhöhen würde. Sofern Sie auf dem Wege der internen Teilung ebenfalls Anwartschaften übertragen bekommen haben, werden diese ebenfalls mit in die neue Berechnung einfließen.
Des Weiteren verweisen wir auf den Vorschlag von User „Fastrentner“ bzgl. des angebotenen Links.