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Experten-Antwort

Unbefristete Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktrente

von Sonne12301.03.2020 | 11:22
1491 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag, eine Erwerbsminderungsrente wird unbefristet geleistet wenn die zugrunde liegende Krankheit nicht mehr behoben werden kann. Davon ist nach 9 Jahren Befristung auszugehen. Deshalb werden EM-Renten nach neun Jahren Befristung in der Regel unbefristet geleistet. Dies gilt nicht für Renten die auch vom Arbeitsmarkt abhängen. Dies sind aber Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung aus rein medizinischen Gründen. Deshalb müsste dieser Anteil der Arbeitsmarktrenten, die Teil-EMR, doch auch nach neun Jahren Befristung unbefristet geleistet werden? Oder habe ich da einen Denkfehler?

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.03.2020 | 08:26

Hallo Sonne123,

nach § 102 Absatz 2 Satz 5 SGB VI werden Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 02.03.2020 | 11:41

Hallo Sonne123,

bei einer Arbeitsmarktrente besteht ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich (= teilweise Erwerbsminderung). Für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist hier die Arbeitsmarktlage maßgebend. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in diesem Fall nicht geleistet, da nach § 89 SGB VI nur die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) zu leisten ist.

Ist der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente von der Arbeitsmarktlage abhängig, kommt die Zahlung einer Dauerrente nicht - auch nicht nach einer Befristungsdauer von 9 Jahren - in Betracht. Die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage ist immer als Zeitrente zu zahlen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 02.03.2020 | 15:12

Hallo Sonne123,

auch bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist eine Befristung aus medizinischen Gründen für höchstens neun Jahre möglich. Für eine individuelle Beratung können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort kann man Sie konkret auf Ihren Fall bezogen beraten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Grobiam 01.03.2020 | 13:16
Nein, Sie haben keinen Denkfehler. Die teilweise EMR aus medizinischen Gründen ist dann unbefristet, die "Arbeitsmarktrente" nicht. Es handelt sich quasi um parallele Ansprüche, von denen der höherwertige ausgezahlt wird.
Sonne123am 01.03.2020 | 18:30
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?
Sonne123am 02.03.2020 | 10:23
Gut danke. Also besteht die Arbeitsmarktrente eigentlich aus zwei verschiedenen Renten die juristisch bzw. medizinisch unterschiedlich bewertet werden? Muss der Bezieher einer Arbeitsmarktrente dann nach neun Jahren Befristung einen Antrag auf "unbefristet" stellen, oder geht das automatisch?
Grobiam 02.03.2020 | 12:49
Ich verstehe den Fragesteller so, in einer Arbeitsmarktrente steckt eine Teilweise EMR mit drin. Diese wird im Gegensatz zur Arbeitsmarktrente aus rein medizinischen Gründen gewährt. Werden durch Verlängerung der Arbeitsmarktrente 9 Jahre erreicht, hat dann die teilweise EMR den Status unbefristet, da diese Bestandteil der Arbeitsmarktrente ist, aus rein medizinischen Gründen gewährt wird und seit 9 Jahren besteht. Das die Arbeitsmarktrente immer befristet ist, hat er auf dem Schirm, es geht lediglich um den Status der teilweisen EMR,also konkret darum, ob im nächsten Bescheid steht, Sie sind nun unbefristet Teilrrntner und weiter befristet Arbeitsmarktrentner.
Sonne123am 02.03.2020 | 14:39
Ja, so habe ich es gemeint. Was ist mit der Teil-EMR (als Bestandteil der Arbeitsmarktrente) nach der Befristung von neun Jahren?
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