Hallo Sonne123,
nach § 102 Absatz 2 Satz 5 SGB VI werden Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Sonne123,
bei einer Arbeitsmarktrente besteht ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich (= teilweise Erwerbsminderung). Für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist hier die Arbeitsmarktlage maßgebend. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in diesem Fall nicht geleistet, da nach § 89 SGB VI nur die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) zu leisten ist.
Ist der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente von der Arbeitsmarktlage abhängig, kommt die Zahlung einer Dauerrente nicht - auch nicht nach einer Befristungsdauer von 9 Jahren - in Betracht. Die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage ist immer als Zeitrente zu zahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Sonne123,
auch bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist eine Befristung aus medizinischen Gründen für höchstens neun Jahre möglich. Für eine individuelle Beratung können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort kann man Sie konkret auf Ihren Fall bezogen beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.