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Experten-Antwort

Unbefristete Erwerbsminderungsrente Nachprüfung wegen geringfügiger Job

von Harald M.29.04.2017 | 21:19
2300 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin jetzt 64 Jahre alt und beziehe seit 2008 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Werde im September 2017 meinen 65- jährigen Geburtstag feiern. Meine Frage: Habe ab März 2017 eine geringfügige Beschäftigung (450 € Job) aufgenommen und dieses der Rentenversicherung Bund gemeldet.Heute erhielt ich ein Schreiben der DRV mit einem Formular (Fragebogen) zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung. Ich mach mir deshalb jetzt Sorgen, dass man mir wegen dieses kleinen Nebenjobs meine Erwerbsminderungsrente entzieht. Die Arbeitszeit des geringfügigen Jobs beträgt nur ca. 40 Stunden im Monat. Es ist eine leichte Tätigkeit als Fahrgastzähler in Bussen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Würde mich über eine Antwort sehr freuen,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald M.,

der Antwort von Forumswächter habe ich nichts hinzuzufügen.

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3 Antworten

Forumswächteram 29.04.2017 | 22:15
Zitat von Harald M. anzeigenausblenden
Streng genommen haben Sie gar keine Frage gestellt. Zuerst: Haben Sie bereits in Betracht gezogen Ihre Erwerbsminderungsrente in einer Altersrente umzuwandeln? Denn dann kann die Rente wegen der Ausübung eines Minijobs auch nicht entzogen werden. Eine Prüfung muss defintiv erfolgen sobald ein Arbeitgeber einen Erwerbsminderungsrentner in einer Beschäftigung anmeldet - allein der Prüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen wegen; bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (bei Ihnen: 65 Jahre und 6 Monate). Dass die Erwerbsminderungsrente allein wegen der Ausübung des Minijobs entzogen werden könnte, ist eher unwahrscheinlich. Eine Entziehung ist nur dann möglich, wenn sich ihr Gesundheitszustand verbessert hätte. Allerdings wird Ihnen niemand im Forum eine entgültige Antwort zu Ihrem Einzelfall geben können. Deswegen sollten Sie das Formular ausfüllen/ausfüllen lassen und einfach abwarten was passiert. Wie gesagt: Alternativ bei der Rentenversicherung fragen, ob bereits die Voraussetzungen für eine Umwandlung in (irgendeine) Altersrente erfüllt sind.
Harald M.am 30.04.2017 | 07:40
Zitat von Forumswächter anzeigenausblenden
Meine Frage: ... Würde mich über eine Antwort sehr freuen,
Streng genommen haben Sie gar keine Frage gestellt. Zuerst: Haben Sie bereits in Betracht gezogen Ihre Erwerbsminderungsrente in einer Altersrente umzuwandeln? Denn dann kann die Rente wegen der Ausübung eines Minijobs auch nicht entzogen werden. Eine Prüfung muss defintiv erfolgen sobald ein Arbeitgeber einen Erwerbsminderungsrentner in einer Beschäftigung anmeldet - allein der Prüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen wegen; bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (bei Ihnen: 65 Jahre und 6 Monate). Dass die Erwerbsminderungsrente allein wegen der Ausübung des Minijobs entzogen werden könnte, ist eher unwahrscheinlich. Eine Entziehung ist nur dann möglich, wenn sich ihr Gesundheitszustand verbessert hätte. Allerdings wird Ihnen niemand im Forum eine entgültige Antwort zu Ihrem Einzelfall geben können. Deswegen sollten Sie das Formular ausfüllen/ausfüllen lassen und einfach abwarten was passiert. Wie gesagt: Alternativ bei der Rentenversicherung fragen, ob bereits die Voraussetzungen für eine Umwandlung in (irgendeine) Altersrente erfüllt sind.
Danke für Ihre Antwort!
KSCam 29.04.2017 | 22:59
Sorgen brauchen Sie sich nicht machen. Dass einer 5 Monate bevor er 65 wird eine seit fast 10 Jahren gezahlte Rente entzogen bekommt, das kommt wegen eines Minijobs nicht vor.
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