Hallo Harald M.,
der Antwort von Forumswächter habe ich nichts hinzuzufügen.
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Hallo Harald M.,
der Antwort von Forumswächter habe ich nichts hinzuzufügen.
Danke für Ihre Antwort!Meine Frage: ... Würde mich über eine Antwort sehr freuen,Streng genommen haben Sie gar keine Frage gestellt. Zuerst: Haben Sie bereits in Betracht gezogen Ihre Erwerbsminderungsrente in einer Altersrente umzuwandeln? Denn dann kann die Rente wegen der Ausübung eines Minijobs auch nicht entzogen werden. Eine Prüfung muss defintiv erfolgen sobald ein Arbeitgeber einen Erwerbsminderungsrentner in einer Beschäftigung anmeldet - allein der Prüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen wegen; bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (bei Ihnen: 65 Jahre und 6 Monate). Dass die Erwerbsminderungsrente allein wegen der Ausübung des Minijobs entzogen werden könnte, ist eher unwahrscheinlich. Eine Entziehung ist nur dann möglich, wenn sich ihr Gesundheitszustand verbessert hätte. Allerdings wird Ihnen niemand im Forum eine entgültige Antwort zu Ihrem Einzelfall geben können. Deswegen sollten Sie das Formular ausfüllen/ausfüllen lassen und einfach abwarten was passiert. Wie gesagt: Alternativ bei der Rentenversicherung fragen, ob bereits die Voraussetzungen für eine Umwandlung in (irgendeine) Altersrente erfüllt sind.
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