Hallo Hans im Glück,
wenn Ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 begonnen hat, enthält Sie eine Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 8 Monate. Daher wäre die Frage, ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren für eine vorzeitige Altersrente tatsächlich nicht erfüllen, in einem individuellen Beratungsgespräch zu klären.
Ob sich die Rente von der Höhe her beim Übergang in die Altersrente überhaupt ändern würde, ist fraglich, kann aber ebenfalls nicht pauschal beantwortet werden.
Daher empfehlen wir Ihnen, einen Beratunsgtermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Renetenversicherung zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung