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Experten-Antwort

Unbefristete EU-Rente beenden

von Shanau08.09.2019 | 09:49
173 Ansichten
2 Antworten

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Hallo :) Ich bin unbefristet EU-Rentner und bezog eine volle EU-Rente von knapp 150 Euro. Es ist eine Arbeitsmarktrente (?) wegen Wegeunfähigkeit. Weitere Einkünfte hatte ich nicht (Ehemann verdient). Da man sich auf diese Weise als Abfallmensch fühlt, habe ich vor 2,5 Jahren einen Job gesucht im Homeoffice. Zuerst als Minijob, dann 50%, dann 70% und ab Januar werde ich wohl auf 100% gehen. Jetzt möchte ich den Rentnerstatus loswerden. Einerseits bin ich sonst nicht arbeitslosenversichert und hätte bei Jobverlust monatelang 0 Euro Einkommen, da ja die Rente erst wieder im darauffolgenden Jahr Juli/August weitergezahlt würde. Denn da findet ja die Überprüfung statt ob man im vergangenen Jahr über die Einkommensgrenze gekommen ist, was bei mir rechnerisch im März schon überschritten wird bei Vollzeit. Zweitens habe ich durch den Rentnerstatus ziemliche Nachteile bei Bewerbungen, da ich aufwendig erklären muss, warum ich als voll Erwerbsgeminderter diesen Job will - es kommt ja auf jeden Fall raus. Dass ich dadurch die Rente verliere, stört mich jetzt weniger. Was sind schon 150 Euro - das ist ein kleines Taschengeld, mehr nicht. Also ist es möglich, die EU-Rente zu "kündigen" und den normalen Arbeitnehmerstatus zurückzubekommen, und wenn ja, wie?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Shanau, sogenannte Arbeitsmarktrenten, also Renten wegen voller Erwerbsminderung in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt, werden immer befristet geleistet. Überschreiten Sie mit Aufnahme einer Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenzen (6300 Euro pro Kalenderjahr), wird diese Rente nur noch als Teilrente gezahlt bzw. kann im Einzelfall auch ruhen. Gegen die Entscheidung der Rentenversicherung (Einschränkung des Leistungsvermögens) können Sie in Form eines Überprüfungsantrages vorgehen, indem Sie dem Träger mitteilen, dass die ursprüngliche verminderte Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorliegt und Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Sollte die DRV jedoch zum Ergebnis kommen, Sie sind nicht mehr vollschichtig arbeitsfähig, können Sie zwar über die Rechtsmittel Widerspruch bzw. Klage vor dem Sozialgericht diese Entscheidung überprüfen lassen, müssen ggf. aber auch diese akzeptieren. Stellen Sie also diesen Antrag und warten das Ergebnis vorerst ab.

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1 Antworten

???am 08.09.2019 | 15:47
Kündigen geht nicht. Sie müssen die DRV davon überzeugen, dass Sie nicht nur auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten sondern tatsächlich wieder soweit gesund sind. Reden Sie als erstes mal mit Ihren Ärzten, wie die das sehen.
Deutsche Rentenversicherung
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