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Zur Experten-Antwort springenHallo Naturliebhaber,
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Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers zur Abklärung eventueller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Maßnahme in einer Werkstatt für Behinderte.
Guten Abend Claus, ja, es ist schon so. Es gibt ja nicht nur die berufliche Integration, was damit verloren geht ist die Gesellschaftliche. Bei meiner damaligen Antragstellung wurde mir gleich die unbefristete EWR bewilligt. Gut getan hätte mir eine Zeitrente. N.Guten Tag liebe Forums-Mitglieder, ich bin 52 Jahre alt und beziehe seit 2014 eine unbefristete EWR + GdB 50%. auf eine psychische Komponente. Je nach Persönlichkeit sind Renten für manche Menschen ein Segen, wiederum für andere doch mehr eine soziale Belastung. In den letzten Jahren konnte ich feststellen, dass ich mehr der zweiten Kategorie zuzuordnen bin. Monatlich suche ich eine Therapeutin auf, quartalsweise einen Neurologen und beide haben die Feststellung gemacht, dass ich unter diesem Zustand der Rente erheblich leide. Auch habe ich mir schon frühzeitig ein Ehrenamt gesucht. Jetzt komm ich zu der eigentlichen Frage. Gibt es eine Möglichkeit über eine unbefristete EWR zu einen geschützten Arbeitsplatz zu kommen? WfbM, Integrationsbetriebe oder Ähnliches? Geschützt deshalb, da meine Belastung schwankend ist. Über ein normalen Arbeitsplatz könnte ich das nicht trainieren, noch schwieriger ist es einen Arbeitgeber zu finden, der mit meiner Thematik umgehen kann. Vielen Dank für etwaige Auskünfte. N.Unbefristete Erwerbsminderung (EMR) bedeutet Leistungsvermögen unter 3 Stunden und ist leider für den 1. Arbeitsmarkt hinfällig, auch der Integrationsfachdienst (IFD). Eventuell sehe ich für dich den WfBM. Ich habe mich damit abgefunden. Schwerbehinderung und einmal EMR, das warst. Man ist auf dem Abstellgleis.
Arbeit suchen ist meist eine selbstständige Angelegenheit. Man muss sich nur entscheiden, was man nun eigentlich ist. Erwerbsgemindert oder arbeitsfähig. Erwerbsgemindert arbeitsfähig gibt es im Prinzip nicht,wenn man von Minijob oder auf Kosten der Restgesundheit absieht. Es ist aber durchaus möglich, den Status erwerbsgemindert zu behalten und dabei sogar vollschichtig tätig zu sein. Gab hier schon genügend Beispiele. Was hier moniert wird ist, dass es für Erwerbsgeminderte kein Programm o.ä.gibt,das solche Menschen an eine Tätigkeit heranführt unter Beibehaltung eines Schutzes und die zudem leistungsgerecht wäre. Das aber kann die RV nicht, die kann nur EM feststellen oder ablehnen. Etwas, das erwerbsgeminderte wieder leistungsfähig macht um sie wider an eine Arbeit heranzuführen könnte bspw.eine Reha oder LTA sein. Gibt es ja alles. Kommt die RV aber zu dem Schluß, dass die EM nicht behoben werden sollte, dann müssen sie sich entweder diesem Schicksal fügen, oder selbst tätig werden. Wenn es ohne Unterstützung nicht gelingt einen Job zu finden, Zweizeiler an die RV, dass man die Rente nicht mehr möchte, ab zur AfA und sein Vermittlungsbegehren vortragen mit der Aussage, wieder mehr als 15 Wochenstunden arbeitsfähig zu sein. Wie machen es denn die, welche keine Renten Verlängerung mehr möchten und diese nicht beantragen? Niemand in D kann Ihnen verbieten arbeiten zu wollen!Niemand hindert Euch daran eine Tätigkeit aufzunehmen! Entweder ist das Leistungsvermögen so niedrig, dass nichts mehr geht, dann ist die Berentung die einzig richtige Option, oder es geht besser, dann auf zu neuen Ufern! Niemand in D wird zu etwas gezwungen, was er nicht will. Wenn man lieber arbeiten möchte, auf geht's! Was hindert Euch daran? Unterstützung gibt es bei der Agentur für Arbeit, sofern man sich dort meldet und mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten kann. Will man weniger, sucht man sich einen Minijob. Dann schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe. Man fühlt sich wieder gebraucht, verdient eigenes Geld, kommt sozial unter Menschen und wenn es rentenunschädlich ist, behält man seine soziale Absicherung dazu. Ich verstehe Euer "Problem" nicht. Und aus irgendeinem Grund habt Ihr ja schließlich die EMR irgendwann selbst beantragt und das Arbeitsverhältnisse bei EM auf Dauer enden, war doch sicher auch nicht unbekannt. Genauso, wie Jobsuche nicht Aufgabe der RV ist.Wenn Sie amtlich keine 15 Stunden in der Woche arbeiten können, dann hilft Ihnen die Agentur für Arbeit absolut nicht. Denn die ist dann für Sie nicht zuständig. Das ist auch so, wenn Sie sich persönlich in der Lage fühlen, diese 15 Stunden in der Woche zu schaffen. Denn nicht Ihre Meinung zählt, sondern immer noch die des sozialmedizinischen Dienstes der DRV. In dem Fall hilft Ihnen keiner bei der Arbeitssuche. Da heißt es: "Selbst ist der Mann". So und nicht anders ist die Realität.
Ihre Argumentation ist eine theoretische, entspricht jedoch nicht dem Hauptanliegen des Beitrages. Ihre Kernaussagen: - sich entweder diesem Schicksal fügen, oder selbst tätig werden - Zweizeiler an die RV, dass man die Rente nicht mehr möchte, ab zur AfA - Niemand in D kann Ihnen verbieten arbeiten zu wollen Die AfA schein sehr erfolgreich mit der Vermittlung Schwerbehinderter zu sein, die die EM-Rente ablehnen. Arbeitgeber warten dringend auf solcher Bewerber (Ironie Ende). Alles 'verwaltungstechnische Aussagen'. Ihr mögliches Verständnis ist begrenzt, Perspektivwechsel ebenso. Das ist aber in Ordnung und erlaubt. Tipps und Erfahrungen über das Erlangen von Minijobs bis 15h/Woche würde ich begrüßen.Wenn Sie amtlich keine 15 Stunden in der Woche arbeiten können, dann hilft Ihnen die Agentur für Arbeit absolut nicht. Denn die ist dann für Sie nicht zuständig. Das ist auch so, wenn Sie sich persönlich in der Lage fühlen, diese 15 Stunden in der Woche zu schaffen. Denn nicht Ihre Meinung zählt, sondern immer noch die des sozialmedizinischen Dienstes der DRV. In dem Fall hilft Ihnen keiner bei der Arbeitssuche. Da heißt es: "Selbst ist der Mann". So und nicht anders ist die Realität.Arbeit suchen ist meist eine selbstständige Angelegenheit. Man muss sich nur entscheiden, was man nun eigentlich ist. Erwerbsgemindert oder arbeitsfähig. Erwerbsgemindert arbeitsfähig gibt es im Prinzip nicht,wenn man von Minijob oder auf Kosten der Restgesundheit absieht. Es ist aber durchaus möglich, den Status erwerbsgemindert zu behalten und dabei sogar vollschichtig tätig zu sein. Gab hier schon genügend Beispiele. Was hier moniert wird ist, dass es für Erwerbsgeminderte kein Programm o.ä.gibt,das solche Menschen an eine Tätigkeit heranführt unter Beibehaltung eines Schutzes und die zudem leistungsgerecht wäre. Das aber kann die RV nicht, die kann nur EM feststellen oder ablehnen. Etwas, das erwerbsgeminderte wieder leistungsfähig macht um sie wider an eine Arbeit heranzuführen könnte bspw.eine Reha oder LTA sein. Gibt es ja alles. Kommt die RV aber zu dem Schluß, dass die EM nicht behoben werden sollte, dann müssen sie sich entweder diesem Schicksal fügen, oder selbst tätig werden. Wenn es ohne Unterstützung nicht gelingt einen Job zu finden, Zweizeiler an die RV, dass man die Rente nicht mehr möchte, ab zur AfA und sein Vermittlungsbegehren vortragen mit der Aussage, wieder mehr als 15 Wochenstunden arbeitsfähig zu sein. Wie machen es denn die, welche keine Renten Verlängerung mehr möchten und diese nicht beantragen? Niemand in D kann Ihnen verbieten arbeiten zu wollen!
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