Hallo Max,
Renten wegen Erwerbsminderung werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, wird die Rente unbefristet geleistet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rente unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt wird.
Nach Ablauf einer Zeitrente wird diese weiter gewährt, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat. Dafür ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Die Rente wird dann eventuell weiterhin als Zeitrente oder als unbefristete Rente gezahlt.