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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragender,
die Aufhebung des bisherigen Teilerwerbsrentenbescheides ist ja nur für die Zahlung erfolgt, damit keine Doppelzahlung entstehen kann.
Es besteht weiterhin der Anspruch auf eine unbefristete Teilerwerbinderungsrente. Diese wird solange nicht gezahlt, wie die höhere zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
Fällt letztere Rente weg, dann wird automatisch die Teilerwerbsminderungsrente wieder gezahlt, da dieser Anspruch ja nicht weggefallen ist, sondern nur geruht hat.
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