Hallo abendschatten,
der Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht wird nicht von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage dazu an die zuständige Behörde (z.B. Versorgungsamt oder Stadt-bzw. Kreisverwaltung), die je nach Bundesland unterschiedlich ist.
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist es ausreichend, dass zum Rentenbeginn ein GdB von 50 vorliegt.