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Experten-Antwort

unbefristeter GdB

von abendschatten16.11.2015 | 11:20
2413 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ein unbefristeter GdB 50%, wenn verschiedene andere Beeinträchtigungen dazu kommen, evtl. auf 80% erhöht, aber gleichzeitig unbefristet gewährt werden, obwohl sich die erste 50% Diagnose nicht verändert hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo abendschatten,

der Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht wird nicht von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage dazu an die zuständige Behörde (z.B. Versorgungsamt oder Stadt-bzw. Kreisverwaltung), die je nach Bundesland unterschiedlich ist.

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist es ausreichend, dass zum Rentenbeginn ein GdB von 50 vorliegt.

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18 Antworten

Konrad Schießlam 16.11.2015 | 11:25
Grundsätzliich, jedoch bei gleicher Prognose wie bei 50% wohl kaum. Was versprechen Sie sich davon, außer höheren Steuerfreibetrag, sofern überhaupt Steuer anfällt. MfG.
abendschattenam 16.11.2015 | 11:29
Ich beziehe eine volle EM Rente, allerdings befristet. Ich bin 54 Jahre alt und kann möglicherweise mit 60 in die Altersrente wechseln
Herz1952am 16.11.2015 | 11:27
Dies ist eigentlich keine Frage an das Rentenforum, weil GdB unabhängig von der Rente ist, bzw. umgekehrt. Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Behindertenbeauftragten Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises zu wenden.
Herz1952am 16.11.2015 | 11:45
Der GdB ist für die "Rente für Schwerbhinderte" maßgebend. Vielleicht meinten Sie diese Rente.
Herz1952am 16.11.2015 | 11:42
Das könnte Ihnen vielleicht auch der Behindertenbeauftragte sagen, aber ein Experte wird Ihnen zu den Bedingungen für eine Rente wegen Schwerbehinderung erklären. Mit der Altersrente hat dies nichts zu tun. Allerdings könnten Sie unter "Altersrente" nachsehen, ob oder mit welchen Abschlägen Sie in Rente gehen könnten. Der von Ihnen genannte Termin erscheint mir für Ihr "Baujahr" etwas zu früh. Außerdem müssten Sie bis zur Altersrente einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Häham 16.11.2015 | 12:04
Für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie "nur " 50 % und 35 Jahre rentenrechtl. Zeiten und das erforderliche Lebensalter. Möchten Sie mehr % um evtl. Steuern zu sparen müssen sie einen Verschlechterungsantrag bei dem Versorgungsamt stellen.
Konrad Schießlam 16.11.2015 | 12:55
Wegen der Steuererparnis Antrag auf Verschlechterung zu stellen kaum vorstellbar. Die Gesundheit müsste sich doch verschlechtern. Immerhin, selbst bei 100%Steuerpflichtigkeit der Rente fällt meist keine Steuer an, denn für 2015 beträgt das Existensmm. 8472/16944 led/ verh. Steuerpflichtig 70% der Rente, erhöht durch 10,55% der Bruttorente noch.
abendschattenam 16.11.2015 | 13:35
In der Tat befürchte ich, dass ich "schlafende Hunde" wecke, falls ich einen Verschlechterungsantrag stelle....... obwohl meine 50% durchaus bei diesem Krankheitsbild normal, aber nicht in allen Bundesländern üblich sind. Ich lebe in NRW.
Konrad Schießlam 16.11.2015 | 12:55
Wegen der Steuererparnis Antrag auf Verschlechterung zu stellen kaum vorstellbar. Die Gesundheit müsste sich doch verschlechtern. Immerhin, selbst bei 100%Steuerpflichtigkeit der Rente fällt meist keine Steuer an, denn für 2015 beträgt das Existensmm. 8472/16944 led/ verh. Steuerpflichtig 70% der Rente, erhöht durch 10,55% der Bruttorente noch.
William 16.11.2015 | 13:23
Wenn Sie jetzt schon 50% unbefristet haben,würde ich in der heutigen Zeit keinen Antrag auf Verschlechterung stellen,denn dann kann es passieren ,das aus den jetzigen 50% für die gleiche Krankheit nur noch 40% werden können,alle Krankheiten werden neu geprüft,steuerlich bringt es nichts wenn man sowieso schon Rentner ist. Beim Änderungsantrag kann es passieren das schlafende Hunde geweckt werden.
Herz1952am 16.11.2015 | 13:39
Es geht beim GdB nicht um Prozente, sondern um "Grade". Allerdings werden die Einzelerkrankungen zunächst "Prozentbewertet". Hierbei können durchaus in der Addition mehr als 100 % "rauskommen". Danach wird allerdings "pauschaliert", weil der GdB nicht mehr als 100 sein darf. Beispiel: Ich habe 110 Prozente, ergab GdB 70. Dies hängt mit der relativen Gesamtbehinderung zusammen.
Herz1952am 17.11.2015 | 11:52
Hallo =//=, Das wüsste ich aber. Im Ausweis steht nur Grad der Schwerbehinderung 70 (ohne %) z. B. bei mir. Im B e s c h e i d sind die einzelnen Behinderungen in "%" aufgeführt. Das ergab bei mir 110 % in der Summe. Aber der G r a d der SB ist auf max. 100 beschränkt. Näheres steht im B e s c h e i d (wie so das so ist und wie es gehandhabt wird). Diese Thema wurde auch schon im Forum angesprochen. Also ist der "Kropf" doch nicht ganz überflüssig. (smile).
Herz1952am 17.11.2015 | 21:44
Herzstein, relativ heisst einfach "bezogen auf", in diesem Fall auf den Gesamtbehinderungsgrad. Kapierst Du das noch, oder ist Deine Gehirnmasse mit zu viel "Positronen" in Berührung gekommen. Positronen sind Antimaterie. Viel davon war wohl bei Dir nicht nötig (smile).
Herz1952am 18.11.2015 | 11:24
Ich kam doch schon vor 10 Jahren mit diesen Teilchen in Berührung. Man nennt die Positronen Emissions Tomografie. Im Herz waren noch genug Zellen vorhanden, aber im Gehirn? Das wurde allerdings nicht direkt untersucht. Bei meiner letzten Kopf-CT wegen eines Unfalls und Marcoumar waren von den 3 Gehirnzellen mindestens noch eins vorhanden (smile).
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