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Experten-Antwort

Unbegründeter Wiederspruch LTA

von Bumblebee16.11.2011 | 19:12
1919 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Laut DRV Bescheid ist meine Erwerbsfähigkeit nicht erheblich Gefärdet oder Gemindert da ich meine Letzte tätigkeit weiter ausüben könne und die AfA für die Vermittelung eines Geeignetetn Arbeitsplatzes zuständig sei. Mein SB von der AfA kann mich aber mit den Einschränkungen die im Gutachten der Med.Reha und des ÄD der AfA angegeben sind eben nicht in meiner Letzten Tätigkeit vermitteln. Im Gutachten der Med.Reha und des ÄD der AfA steht auch das die Letzte tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Somit Schrieb ich mit dem VDK ein unbegründeten wiederspruch. Die Begründung wird folgen sobald der VDK einsicht in die Unterlagen hatte die Zur ablehnung führten. Es sind nun mehr als 3 Monate Vergangen aber der VDK hat keinerlei Unterlagen erhalten. Obwohl der Wiederspruch noch unbegründet ist wurde mein Behandelnder Arzt befragt ob sich mein gesundheitszustand seit der Med.Reha stabieliesiert bzw verschlechter hat. Ein paar wochen später wurde ich erneut begutachtet. Wie kann man jetzt das ganze deuten wird jetzt ohne einer Begründung anhand Aktenlage entschieden geht es so einfach? Habe ich keine Möglichkeiten mehr mich dazu zu äussern?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2011 | 09:14

Sie lassen sich offensichtlich durch den VdK in Ihrem Widerspruchsverfahren vertreten. Damit sollten Sie sich in erster Linie an diesen wenden und die weitere Verfahrensweise abstimmen.

Eine komplette Einzelfalllösung kann in diesem Forum nicht geliefert werden.

6 Antworten

Blümam 16.11.2011 | 20:35
wenn Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar sind ( was Sie scheinbar auch sind ) dann geht es nicht nur um Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit sondern um eine Tätigkeit die Ihren gesundheitlichen Einschränkungen gerecht wird.Das muss dann nicht Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit sein.Ob es solche Arbeitsplätze gibt hat die DRV nicht zu vertreten.Das ist Sache der Agentur.Das Gutachten derReha-Klinik un der Agentur ist zuletzt nicht allein entscheidend.Die Entscheidung über Ihren Rentenantrag trifft alleine die DRV. Der VDK muss sich halt mal mit Nachdruck an die DRV wegen Ihrer Unterlagen wenden.
Bumblebeeam 16.11.2011 | 20:45
Hallo Habe ich vergessen anzugeben Ich habe den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt ziel ist eine Umschullung keine Rente.
Schadeam 16.11.2011 | 20:57
Kennt auch die DRV Ihr Ziel? Einerseits liegt dort ein Widerspruch gegen die Rentenablehnung, andererseits beantragen Sie LTA, d.h. Sie wollen beruflich gefördert werden, was doch "irgendwie heißt, dass Sie arbeiten können". Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie oder der VDK gegenüber der DRV Ihre Ziele kommunizieren.
Bumblebeeam 16.11.2011 | 21:03
Ich habe nie eine Rente Beantragt in der Med.Reha habe ich den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Das Wort Rente kamm von meiner Seite nie zur Aussprache. Im diesem Antrag habe ich auch mein Ziel der Umschullung angegeben.
Bumblebeeam 16.11.2011 | 21:33
Also das Wiederspruchsverfahren dreht sich um den LTA Antrag. und nicht um eine Rente. Sorry ich habe es vergessen bei meinem ersten Posting anzugeben um welchen antrag es sich handelt
???am 17.11.2011 | 07:58
Eigentlich wäre es der Job Ihres Bevollmächtigten (= VdK?) bei der DRV die Akteneinsicht anzumahnen.
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