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Experten-Antwort

Unfallrente BG BAU

von Deniz03.04.2013 | 23:30
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Vater hatte am 24.9.2010 einen Arbeitsunfall--->Folge: Fersenbruch, daraufhin bekam er einen MdE von 30%, das Gutachten erfolgte damals von einem Durchgangsarzt. Heute nach ca. 3 Jahren beauftragte BG, zur Beurteilung der Rente auf unbestimmte Zeit nochmals einen Gutachten, diesmal war es aber der Arzt vom Unfallklinik (Also BG), da bekam er nur 20%. Obwohl die aufgeführten Folgen des Arbeitsunfalls fast gleich aufgelistet worden sind, nur dass die Ferse jetzt nicht mehr angeschwollen ist. In dem Schreiben , den wir von BG erhalten haben steht, dass die jetzt vorgenommene Bewertung der Folgen des Versicherungsfalls zur Beurteilung der Rente auf unbestimmte Zeit eine Besserung gegenüber dem bisherigen Zustand nicht voraussetzt.Entscheidend ist allein die neue Beurteilung der nachstehend aufgeführten Folgen des Versicherungsfalls.Was heißt das für uns? Ich blicks nicht mehr durch:( Beurteilung der Rente auf unbestimmte Zeit=>Teilrente die er momentan bekommt als Entschädigung,dass das lebenslänglich an uns gezahlt wird, oder dass er die Volle Rente bekommt? Kann mich da jemand aufklären. Seid dem Arbeitsunfall ist mein Vater auch Arbeitslos, er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben,wie ist die Regelung, was haben wir hier für Rechte?Wird es bei der Bewertung mithineinbezogen? Danke im Voraus

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Denizam 03.04.2013 | 23:36
Schadeam 04.04.2013 | 07:50
Fragen zur Unfallrente sollten Sie in erster Linie an die BG und nicht an die DRV stellen! Wenn Sie Rentenfragen haben, stellen Sie diese bitte oder suchen die nächstgelegene DRV Beratungsstelle auf.
Jahnam 04.04.2013 | 08:58
Hallo Was soll dazu gesagt werden? Die BGen sind bekannt für ihre Machenschaften, es dürfen soga mit Richterlicher Genehmigung Verschiedene Gutachter der Bgen als Lügner und Betrüger Bezeichnet werden. MfG
MitLeseram 05.04.2013 | 20:13
Sonniam 08.04.2013 | 20:29
Hallo Deniz Das bedeutet wenn er seine EMR bekommt und zusätzlich seine 20% darf er mit den beiden Renten nicht besser gestellt sein wie vor den Rentenbegin.Er bekommt von der BG die vollen 20% und sollte die EMR hoch ausfallen das er über seinen durchschnittlichen Arbeitslohn kommt könnte etwas von der EMR gekürzt werden.Aber ich denke das ist bei 20% kaum der Fall. Nach 3 Jahren werden die Unfallfolgen nochmals überprüft weil es dann die BG Rente auf Dauer gibt .Es ist dann normal das meistens nach ner längeren Zeit eine Besserung ein getreten ist und die Prozente gekürzt werden.Was aber nicht heißt das man nach Spätfolgen ,wie Arthrose was sich meistens nach nen Bruch ergiebt ,nicht nochmals ne Verschlechterung und somit Erhöhung der % beantragen kann. LG Sonja Hoffe das ich keinen Rüffel bekomme wenn ich trotzdem die Frage beantworte.
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