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Unfallrente-Ermittlung des JAV

von Bulli04.03.2008 | 09:44
2888 Ansichten
19 Antworten

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ich erhalte eine Dauerrente von 40% seit seit 334 Jahren dirch einen schweren Arbeitsunfall,in zwei Jahren gehe ich in Rente,nun wollte ich mal gerne wissen ,ob die Formel wie der Jahresverdienst berechnet wird stimmt UnfallrenteX18 Rentenfaktor:0,4 (Prozentsatz d. Rente) =Jahresarbeitsverdienst ,die Formel bekam ich von einem Bekannten

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.03.2008 | 13:42

Hallo,

Ihre Frage kann in diesem Forum nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft, von der Sie die Unfallrente erhalten.

Moderatoren-Antwortam 05.03.2008 | 16:26

Dem Beitrag von Heinrich wird zugestimmt.

17 Antworten

Happyam 04.03.2008 | 09:55
Hallo Bulli, leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, aber ich musste doch sehr schmunzeln. Sie beziehen seit 334 Jahren eine UV-Rente??? Nicht für Ungut liebe Bulli ;-)) Trotzdem schaue ich mal, ob ich was finde zur JAV... Aber sicher werden die anderen User Ihnen helfen können. LG Happy
Rosannaam 04.03.2008 | 10:27
Dies ist eine Frage, die die gesetzliche UNFALLversicherung und nicht die gesetzliche RV betrifft. Fragen Sie bitte dort nach oder in einem dortigen Forum. MfG Rosanna.
Bulliam 04.03.2008 | 10:01
sorry,habe mich vertippt,kann ja mal vorkommen.oder
Happyam 04.03.2008 | 10:24
Hallo Bulli, also ich weiß wirklich nicht, ob das jetzt so stimmt... gem. § 82 SGV VII i.V.m. § 85 (1) Nr. 2 SGB VII werden wohl die letzten 12 Kalendermonate vor dem Unfall als Bemessungsgrundlage genommen und durch 12 geteilt und davon 60 % ist die JAV! So hab ich das jedenfalls gelesen. Vielleicht hat ja noch ein anderer User ne Idee? Ansonsten rufen Sie doch einfach bei der BG an und lassen sich das nochmal erklären. LG Happy
Rosannaam 04.03.2008 | 10:30
Ergänzung: Selbst wenn Sie - ausgehend von der Höhe der Unfallrente - zum JAV ZURÜCKRECHNEN, heißt das ja nicht, dass der richtige JAV zugrundegelegt wurde. Deshalb ist es doch eher sinnvoll, sich direkt beim UV-Träger zu erkundigen, aus was der JAV berechnet wird bzw. welcher JAV zugrundegelegt wird. Ich nehme mal an, dass der Jahresarbeitsverdienst des Jahres, in dem der Unfall erfolgte, oder des Vorjahres (?) zugrunde gelegt wird.
Michaelam 04.03.2008 | 10:30
was ist an dieser Frage so schlimm?sind sie in diesem Forum der Sheriff ? welche Fragen hier gestellt werden ,oder hier zurück Postet werden bestimmen doch nicht sie ,sondern der Forumbetreiber,hier werden oft Fragen gestellt gestellt die hier nicht hingehören !
Rosannaam 04.03.2008 | 10:37
Falls Sie mich meinen: Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich diese Frage SCHLIMM finde, oder???? Und leider läßt die Redaktion immer wieder solche unnützen Bemerkungen wie die von Ihnen und anderen inzwischen sehr bekannten Usern (z.B. "Falsches Forum"), die in keinster Weise zu einer sinnvollen Antwort beitragen, zu. Also immer schön cool bleiben, gelle?
Korrektam 04.03.2008 | 11:10
Hallo Bulli, Probieren Sie es mal mit der umgestellten Formel: Monatl.Unfallrente X 12 X 3/2 X MdE Wenn Sie das Ergebnis mit 0,7 multiplizieren und dann durch 12 dividieren erhalten Sie den Grenzbetrag der abgesehen vom Freibetrag Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit monatlich nicht überschritten werden darf.
Bulliam 04.03.2008 | 11:51
vielen Dank korrekt,aber was bedeutet 3/2 u. was darf monatlich nicht überschritten werden,bitte um Entschuldigung ,ich versteh es so leider nicht
Ankeam 04.03.2008 | 12:15
Eigentlich müsste der JAV auf Ihrem Bescheid von der UV stehen. Sonst rufen Sie am besten mal dort an. Die können Ihnen am besten weiterhelfen.
Heinricham 04.03.2008 | 12:50
Hallo Bulli, dies ist zwar ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielleicht kann ich Ihnen aber trotzdem helfen. Was wollen Sie denn eigentlich wissen? Ihr Beitrag ist mir etwas unklar. 1. Wollen Sie wissen wie der Jahresbetrag der gesetzlichen Unfallversicherung ermittelt wird? 2. Wollen Sie wissen wie der Grenzbetrag ermittelt wird. 3. Wollen Sie wissen wie man aus der monatlichen Unfallrente zurückrechnen kann auf den Jahresarbeitsverdienst? mfg Heinrich
Bulliam 04.03.2008 | 15:57
das Erste würde mich interessieren..vielen Dank !!!
Schadeam 04.03.2008 | 17:38
dann rufen Sie doch einfach mal bei der BG an, die Ihnen die Rente zahlt....
Heinricham 04.03.2008 | 17:52
Hallo Bulli, ich melde mich. Zur Zeit habe ich Besuch im Haus. Heinrich
Heinricham 05.03.2008 | 08:06
Hallo Bulli, Für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist der sogeannte Jahresarbeitsverdienst (JAV) maßgebend. Als JAV gilt im Regelfall das Arbeitsentgelt oder das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (100 %) wird eine Vollrente gezahlt. Diese beträgt zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes. Ist die Erwerbsfähigkeit teilweise gemindert (mindestens 20 %), wird der Teil der Vollrente gezahlt, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht. Beispiel: JAV = 36.000 Euro, MdE: 20 % Rente = 36.000 x 2/3 x 20 % = 4.800 EUR jährl. = 400 EUR mtl. Die Renten werden jährlich der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Stichtag für die Anpassung der Renten ist der Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Die Anpassung geschieht in der Form, dass der ursprünglich festgestellte JAV mit dem Anpassungsfaktor multipliziert wird. Aus der monatlichen Rente kann man mathematisch auf den JAV zurückrechnen. Den Prozentsatz der MdE sollte man natürlich wissen. Die Formel haben andere User hier schon erläutert. Gruß Heinrich
Georgam 05.03.2008 | 07:27
es kann duch nicht der Arbeitsverdienst einer Rente genommen werden, wenn diese vor über 30 Jahren berechnet wurde,der JAV liegt doch mittlerweiler viel höher,da käme bei einer Rente kaum noch was raus,hier muss doch die alte Rente mit einem Rentenfaktor von heute neu berechnet werden,so kann ich mir das nur vorstellen,oder lieg ich da falsch,denn beim mittlerweilen Rentenbeschiss( von dem mir alle betroffen sind) in diesem Land halte ich alles für möglich
Rosannaam 05.03.2008 | 17:13
Der JAV sowie die mtl. Unfallrente unterliegen natürlich der Rentenanpassung!
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