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Zur Moderatoren-Antwort springenIch kann mich dem Beitrag von "Rosanna" nur anschließen.
Ob die Unfallrente nach § 93 SGB VI auf Ihre Altersrente (?) anzurechnen ist oder nicht, hängt entscheidend davon ab, ob der Versicherungsfall im Sinne der Unfallversicherung vor oder nach Beginn Ihrer Rente eingetreten ist (s. Beitrag von "Rosanna"). Der Zeitpunkt der Feststellung Ihres Unfallrentenanspruchs ist hierbei vollkommen unerheblich.
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