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Unfallrente und gesetzl. Rente, Nichtleistungsanteil ist negativ

von Hans-Martin11.09.2009 | 10:40
1003 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe meinen Nichtleistungsanteil der gesetzlichen Rente beim Zusammenkommen mit meiner Unfallrente zum jetzigen Zeitpunkt ausgerechnet und erhalte einen negativen Betrag. Bedeutet das, daß von meiner gesetzlichen Rente gemäß § 93 SGB VI in so einem fall nichts abgezogen wird?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans-Martin,

es ist durchaus möglich, dass die Berücksichtigung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Rente führt. Massgebend für die Berechnung ist die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (UV), davon 70 %, dividiert durch 12. Dieser monatliche Grenzbetrag darf von beiden Rentenbeträgen insgesamt nicht überschritten werden. Sollte eine Überschreitung stattfinden, so ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um den überschreitenden Teil zu kürzen.

Bei der Höhe der Unfallrente wird die Grundrente nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) in Abzug gebracht. Dies erfolgt lediglich für die Berechnung des Grenzbetrages. Es handelt sich hier um einen feststehenden Betrag, der je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrunde gelegt wird.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Hans-Martin,

aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten kommt es zu keinem Ruhen der gesetzlichen Rente. Ihre Berechnung ist insofern zutreffend.

3 Antworten

Luckyam 11.09.2009 | 11:58
Trifft eine Versichertenrente aus der Unfallversicheruntg (Verletztenrente) mit einer Versichertrenrente aus der Rentenversicherung zusammen, wir bei Überschreiten des Grenzbetrages die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt. Die Berechnung führt der Rentenversicherungsträger durch, dem Sie die Unfall-/Verletzenrente ja melden müssen. Sie können aufgrund der von Ihnen errechneten Zahlen dann ja überprüfen.
Hans-Martinam 11.09.2009 | 14:24
Hallo, danke für die Antworten. Folgende Zahlen liegen meiner Berechnung zugrunde (Ca. Angaben): JAV 48000 (1996, €), heute nach meiner Berechnung 54000, UV Rente 915, MdE 30% (grundrente = 123 Euro), gesetzl. Rente 1300. Nach meiner Berechnung ergibt sich ein negativer Grenzbetrag von ca -1100 Euro. Das heißt, von der gesetzlichen Rente wird nichts abgezogen, wenn ich richtig verstanden habe?
Hans-Martinam 11.09.2009 | 14:34
Entschuldigung, ich meinte natürlich einen negativen Nichtleistungsanteil, nicht einen negativen Grenzbetrag
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