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ungeklärte Zeiten Studium

von HandaufsHerz20.08.2007 | 17:59
1471 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe folgende Frage: Wie kann ich die "ungeklärten Zeiten" während meines FH-Studiums nachweisen? Ich besitze ein Zwischenzeugnis (Ende 2.Semester), eine Diplomurkunde und ein Diplomzeugnis. Reicht dies zur Klärung? Aufgrund des Zwischenzeugnisses kann logischerweise auf den Studienbeginn zurückgerechnet werden, oder? Mir wurde nämlich gesagt, daß der Studienbeginn und das -Ende hervorgehen muß. Vielen Dank für die Unterstützung im voraus. Grüße HandaufsHerz

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 07:57

Zum Beitrag von "Nix" ist nichts hinzuzufügen.

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 13:58

Die Beglaubigungen würde das Verfahren vereinfachen, aber wenn Sie die Kopien faxen benötigen Sie auch keine Beglaubigung!

Moderatoren-Antwortam 22.08.2007 | 08:08

Beim Faxen ist das so zu verstehen, dass man das Original faxen kann; sonst ist es erforderlich eine amtliche Bestätigung der Kopie einzureichen.

3 Antworten

Nixam 21.08.2007 | 07:30
Tatsächlich muss der Beginn und das Ende des Studiums aus den Unterlagen hervorgehen. Legen Sie die von Ihnen genannten Unterlagen in Kopie vor, falls Sie auch keine Immatrikulationsbescheinigung des ersten Semsters mehr haben. Sollten Sie noch Immatrikulationsbescheinigungen haben, so legen Sie diese ebenfalls vor. Diese werden auf jeden Fall als Nachweis anerkannt. Wenn der Gesamtstudiumszeitraum schlüssig ist, wird man die Zeiten lückenlos anerkennen. Bei Rückfragen/Lücken etc. wird sich der bearbeitende Sachbearbeiter bei Ihnen schon melden.
HandaufsHerzam 21.08.2007 | 13:50
Ok. Vielen Dank zunächst mal für die Informationen. Kopien müssen allesamt beglubigt sein, sehe ich das richtig? Vielen Dank im voraus für die Unterstützung. Grüße
Heinzam 21.08.2007 | 21:31
"... wenn Sie die Kopien faxen benötigen Sie auch keine Beglaubigung!"?????????? Müssen Unterlagen, die rentenrechtliche Zeiten oder sonstige rechtserhebliche Tatsachen beweisen, nicht immer im Original oder als amtlich bestätigte Kopie (nicht Beglaubigung) vorliegen???
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