Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenZum Beitrag von "Nix" ist nichts hinzuzufügen.
Die Beglaubigungen würde das Verfahren vereinfachen, aber wenn Sie die Kopien faxen benötigen Sie auch keine Beglaubigung!
Beim Faxen ist das so zu verstehen, dass man das Original faxen kann; sonst ist es erforderlich eine amtliche Bestätigung der Kopie einzureichen.
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