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Experten-Antwort

ungerechte Verteilung der Überschussbeteiligung?

von Gerd Toffner09.04.2016 | 17:52
1719 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich führe gerade einen Schriftwechsel mit meinem Riester-Versicherer zur Höhe der Überschussbeteiligung und habe dabei ein Verständnisproblem. Unsere Versicherung hat einen Garantiezins von 1,75%. Für 2015 hat unsere Versicherung im Rahmen der Bekanntmachung der Überschussbeteiligung eine laufende Verszinung von 3,25% veröffentlicht. Auf Nachfrage, wie denn meine Zinserträge berechnet wurden, wurde der Zinssatz aufgedröselt in 1,75% garantiert und 1,5% Überschuss, also besagte 3,25% gesamt. Inzwischen sind die Garantiezinsen für Neukunden allerdings gefallen auf (ich glaube) 1,25%. Nach dieser Logik bekommt jeder Neukunde auch 3,25% Zinsen gezahlt und damit einen Höheren Anteil an der Überschussbeteiligung als ich. Da ich bisher davon ausgegangen bin, dass die Überschussbeteiligung zu gleichen Anteilen auf alle Kunden aufgeteilt wird fühle ich mich nun natürlich ggü. den Neukunden benachteiligt. Warum bekommen die 2% Überschussbeteiligung, ich aber nur 1,5%? Ist diese Berechnung der Versicherung so üblich und rechtens? Gruß, Gerd Toffner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd Toffner,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, diese Frage abschließend zu beantworten. Sie sollten sich daher direkt mit Ihrem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen.

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7 Antworten

Schorscham 09.04.2016 | 19:47
Ihrer Logik kann ich nicht folgen, da die Überschussanteile bis zur Fälligkeit nur unverbindlich geschätzt werden und weil kein Versicherer und auch keine Bank freiwillig höhere Renditen zahlen als sie müssen. Wären Neukunden tatsächlich überproportional an den Überschüssen beteiligt, hätte das Ihr Anbieter garantiert auch schon bemerkt und korrigiert. MfG
Gackiam 09.04.2016 | 22:27
Nein, leider gar nicht. Sie ist völlig fasch. Sie muß lauten: Brot mal Zeit = Brotzeit Aber nicht für dich. Da heißt es Scheisse mal Zeit = Scheißzeit!
SozPolam 10.04.2016 | 11:11
Genau richtig erkannt. SozPol wacht, damit Sie alles schön deklarieren und auch brav Steuern und Sozialabgaben zahlen. Und Sie müssen ALLES angeben, auch das was Sie nicht haben und auf der Strasse finden! Sonst ab ins Zuchthaus!
arniam 10.04.2016 | 10:57
Riester, TTIP,Briefkastenfirmen, Steueroasen sind nicht für dass gemeine Volk gedacht sondern ??????? Beitragsfrei stellen und schön is musst eh später alles versteuern:-) u. wird bei Armutsrentnern auch noch schön angerechnet also Riester für die meisten normalos gleich null.
Herz1952am 10.04.2016 | 19:25
Falsch gerechnet? Sie 1,75 + 1,5 Überschuss = 3,25 Neukunde: 1,25 + 1,5 = 2,75 Fazit: Neukunden haben geringeren Garantiezins, werden aber an den Überschüssen gleich beteiligt. Wo liegt da ein Problem?
Herz1952am 10.04.2016 | 19:29
Schorsch, nur zur Info: es geht um die Überschüsse für das bereits abgerechnete Jahr 2015. Die Zukunft der Überschüsse ist natürlich "flexibel".
Herz1952am 10.04.2016 | 19:54
Sorry, Berichtigung der Garantiezins ist ein Mindestzins. Übersteigt der Überschuss die Mindestzinsen von Neu- sowohl als auch von Altkunden, gilt praktisch die Überschussbeteiligung. Bei Ihnen wurde das allerdings aufgegliedert, wäre allerdings nicht erforderlich gewesen, vermute ich jedenfalls. Altkunden sind im Vorteil, wenn der Überschuss unter den Garantiezins fällt. Sie bekämen den höheren Garantiezins. Neukunden nur "ihren" Garantiezins, wenn z.B. kein oder nur geringer Überschuss angefallen ist. Wenn der Überschuss zwischen dem Garantiezins von Alt- und Neukunden läge, wären Sie als Alt Kunde im Vorteil. Sie können Ihre Versicherung anrufen, ob dies so richtig ist. Der Garantiezins hätte "nichts zu sagen" wenn die Überschuss-Beteiligung höher ist als der Garantiezins sowohl für Alt- als auch für Neukunden.
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