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Experten-Antwort

Ungleichmäßig Verteilter Verdienst

von Rentino08.09.2017 | 20:10
604 Ansichten
10 Antworten

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Leider bin ich mit meinem ersten Versuch meinen Fall darzustellen etwas gescheitert. Deshalb hier eine vereinfachte Version. Annahme: Von Januar bis November liegt mein Gehalt als Angestellter bei 4500 Eur brutto. Ich bezahle nicht den möglichen Höchstsatz in die Rentenversicherung. Dann im Dezember bekomme ich ein sehr hohes Weihnachtsgeld von 40.000 Eur. Wie muss meine Gehaltsabrechnung im Dezember aussehen? Was wird an Rentenversicherung abgezogen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.09.2017 | 09:30

Hallo Rentino,

den Antworten von W*lfgang und KSC schließen wir uns an.

9 Antworten

W*lfgangam 08.09.2017 | 21:32
Hallo Retino, der DRV wird ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze von 76.200 € gemeldet. Entsprechend werden Ihnen auf die noch versicherungspflichtigen 26.700 € (49.500 liegen in 11 Monaten schon vor) 9,35 % RV-Beitrag abgezogen = 2.496,50 €. > Wie muss meine Gehaltsabrechnung im Dezember aussehen? Die weiteren Abgaben, was bleibt 'netto' übrig, können hier nicht beurteilt werden. Gruß w.
Rentinoam 09.09.2017 | 08:57
Das sollte jetzt nur ein fiktives Beispiel sein. Jetzt kommt der interessante Teil. Neuer Fall: Ich verdiene bis Juli incl. 4500 eur brutto. Dem entsprechend zahle ich bis Juli nicht den Höchstbetrag ein. Ab August habe ich einen anderen Job und verdiene ab dann 7000 eur. Ab dann bezahle ich jeden Monat den Höchstbetrag ein. Bis Jahresende folgt keine Einmalzahlung (etwa Weihnachtsgeld) mehr. Ich habe auch in diesem Beispiel über die 72000 Jahres brutto. Muss eine Nachzahlung stattfinden und wenn ja, wann?
Rentinoam 09.09.2017 | 08:59
Sorry... Nicht 72000...76200
W*lfgangam 09.09.2017 | 15:25
Sie haben in diesem Beispiel (7*4500 + 5*7000) _nicht_ die BBG/76200 überschritten. Ich hoffe, sie haben keinen Job, der mit Zahlen zu tun hat ;-) Gruß w.
tinaam 09.09.2017 | 17:54
genau
Genervteram 09.09.2017 | 20:48
Genau so etwas passiert, wenn man sich Dinge ausdenkt und andere nach Lösungen fragt. Echt peinlich!
KSCam 09.09.2017 | 21:56
In den Monaten mit 4500 € zahlen Sie Beiträge aus dem vollen Lohn. In den Monaten mit 7000 € zahlen Sie nur die Beiträge aus der monatlichen BBGr (6350). Aufgefüllt wird nur dann was, wenn Sie durch Einmalzahlungen die BBGr überschreiten und aus Vormanaten (beim selben Arbeitgeber noch "Luft" ist. Laufender Lohn wird immer nur bis zur BBGr berücksichtigt. Insofern hinkt auch das 2. Beispiel. Schade, dumm gelaufen
senf-dazuam 11.09.2017 | 09:31
Hallo rentino! Damit Sie auf der sicheren Seite sind, gehen Sie am besten mit Ihren Unterlagen zu einer Beratungsstelle und klären den Fall mit den echten Zahlen, die Sie hier nicht offenlegen sollten. Dann wissen Sie, was los ist und ob der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat.
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