Hallo Flex Luthor,
die Berechnung der EP könnte grob stimmen.
Bis 31.01.2018 (Erreichen der Regelaltersrente) werden die Entgeltpunkte für Zuschläge nach Beginn einer Altersrente (hier aus den angenommenen Entgelte 5000 Euro für Dezember und 3000 Euro für Januar) errechnet. Hierzu wird das bezogene Entgelt durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt. Die so ermittelten Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor 1,0 vervielfältigt. Die so ermittelten persönlichen Entgeltpunkte für die Zuschläge fließen in die Altersrente ab 01.02.2018 ein.
Ab Februar 2018 werden Zuschläge nur errechnet, wenn die Arbeitgeberbeiträge aktiviert werden, d. h. der Versicherte seinen Beitragsanteil selbst trägt. Im Juli 2019 werden dann die Entgeltpunkte für Zuschläge aus den Entgelten des Jahres 2018 (hier ist zu beachten, dass für Januar bereits Zuschläge ermittelt wurden) ermittelt. Der Zugangsfaktor bestimmt sich am Beginn der Zahlung 7/2019 - erhöht sich somit um 17 KM auf 1,085.