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Experten-Antwort

Unsicher wg. Hinzuverdienst.

von Friedrich D.04.02.2011 | 18:38
2579 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten! Mir ist eine Beschäftigung im Rahmen der 400 Euroregelung angeboten worden. 1x wöchentlich 7,5 Std. á 8,-- € Brutto. Da ich ( Jahrgang 1949 ) seit 2002 eine volle EU-Rente, möchte ich gerne vorab wissen, ob diese Form der Beschäftigung rentenschädlich wäre. Vielen Dank für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2011 | 15:19

Verschiedene Meinungen bzw. Beiträge liegen vor, die zum Teil auch zutreffen. Eine genaue rechtliche Wertung in diesem Forum kann nicht erfolgen. Nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger kann Ihnen vorab rechtsverbindlich mitteilen, ob die Form der von Ihnen genannten Beschäftigung rentenschädlich ist. Von dieser Stelle aus erfolgt die Prüfung, ob unter Berücksichtigung der geplanten Beschäftigung auch weiterhin noch volle Erwerbsminderung vorliegt.

Bitte teilen Sie den Sachverhalt so schnell wie möglich schriftlich Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Gleichzeitig fragen Sie bitte nach, ob bei Ihnen aufgrund Ihres Alters die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegen (Voraussetzung hierfür ist eine Wartezeit von 35 Jahren). Falls die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihre volle EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt. Das Thema Hinzuverdienst/rentenschädliche Beschäftigung ist dann nicht mehr so problematisch. Sie können natürlich auch persönlich in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man bereits die Voraussetzungen für die Altersrente prüfen und alles weitere besprechen bzw. veranlassen..

9 Antworten

-_-am 04.02.2011 | 19:20
:P Eine versicherungsfreie Beschäftigung (Minijob) ist nicht rentenschädlich. Es wird Ihnen in Ihrem Alter auch keiner mehr wegen eines einzelnen 7,5-Stunden-Tages die Rente noch entziehen.
Floham 04.02.2011 | 19:43
Hallo, aber ist sie mit voller EM-Rente nicht nur noch unter 3 Std. täglich arbeitsfähig???? Von daher darf eine Beschäftigung 1x wöchentlich über 3 Std. gar nicht erfolgen. Somit müssten die 7,5 Std. doch mind. auf 3 Tage die Woche verteilt werden. Oder liege ich da falsch???????
Floham 04.02.2011 | 19:55
Mein AG würde mir bei voller EM-Rente auch einen 400 Euro Job anbieten. Will aber nicht, dass ich die 12 Std. an 3 Tagen der Woche arbeite, da eben über 3 Std. täglich. Bin gespannt, was der Experte sagt...
-_-am 04.02.2011 | 20:17
:P Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 400 Euro (bis 31.12.2007: ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Tritt in den tatsächlichen Verhältnissen eine Änderung ein, die den bisher voll erwerbsgeminderten Versicherten wieder befähigt, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in einem zeitlichen Umfang von wenigstens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein, bleibt allerdings - und zwar bereits aufgrund dieses Sachverhaltes - für die weitere Annahme voller Erwerbsminderung kein Raum. Das ist aber hier nicht der Fall. Hier wird nicht täglich gearbeitet , sondern nur einmal in der Woche. Damit sind die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zeitlich sogar sehr deutlich unterschritten. Würde festgestellt, dass die Beschäftigung täglich in diesem Umfang möglich wäre, sähe die Sache allerdings anders aus. Eine derartige Feststellung bliebe aber der Beurteilung durch einen medizinischen Sachverständigen vorbehalten, die hier im Forum unmöglich ist. Man kann der Deutschen Rentenversicherung vermutlich unterstellen, dass eine solche Prüfung, die ja auch mit erheblichen Kosten verbunden ist, bei dem Lebensalter vernünftigerweise nicht mehr erfolgen würde.
Friedrich D.am 05.02.2011 | 10:30
Vielen Dank an die bisherigen "Antwortern". Unsicherheit besteht aber weiterhin,- bin mal auf die Expertenmeinung gespannt. Schönes WE Euch Allen.
Elliam 06.02.2011 | 18:58
Es wird immer wieder vergessen, dass die Bestimmung von einer t ä g l i c h e n Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr ausgeht (also 15 Stunden und mehr wöchentlich). Es ist nicht explizit geregelt, dass man nicht z. B. montags und mittwochs je 7 Stunden arbeiten darf. Hier hat man genügend Ruhezeiten dazwischen. Außerdem gibt es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der (alten) Erwerbsunfähigkeitsrente und der (neuen) Erwerbsminderungsrente. Die alte Erwerbsunfähigkeitsrente lässt hier auch mehr Spielraum bezüglich Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit. Viele Experten haben hier gar die Stundenzahl des Nebenjobs als nicht relevant eingestuft und sich nur auf die Einhaltung der Zuverdienstgrenze (400,00 Euro monatlich) bezogen. Es würde mich trotzdem auch freuen, wenn ein Experte auf diese Frage hier (zum X. Male) Stellung beziehen könnte.
-_-am 07.02.2011 | 20:51
Zitat von -_- anzeigen
:P Dem Experten wird auch nichts Anderes übrig bleiben, als auf die theoretische Möglichkeit einer Nachprüfung des zeitlichen Leistungsvermögens durch einen medizinischen Sachverständigen hinzuweisen. Auch er/sie wird hier im Forum die Glaskugel (falls überhaupt vorhanden) zu keiner anderen Aussage bewegen können. Ob eine derartige Nachprüfung im individuellen Fall initiiert ist, wage ich nach wie vor erheblich zu bezweifeln. Diese Entscheidung liegt jedoch bei dem im Einzelfall tatsächlich zuständigen Rentenversicherungsträger.
Friedrich D.am 09.02.2011 | 12:44
Vielen Dank an den Experten. Ich werde mir einen Termin bei der Auskunftsstelle besorgen und dann das Thema vor Ort abklären.
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