Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenVerschiedene Meinungen bzw. Beiträge liegen vor, die zum Teil auch zutreffen. Eine genaue rechtliche Wertung in diesem Forum kann nicht erfolgen. Nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger kann Ihnen vorab rechtsverbindlich mitteilen, ob die Form der von Ihnen genannten Beschäftigung rentenschädlich ist. Von dieser Stelle aus erfolgt die Prüfung, ob unter Berücksichtigung der geplanten Beschäftigung auch weiterhin noch volle Erwerbsminderung vorliegt.
Bitte teilen Sie den Sachverhalt so schnell wie möglich schriftlich Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Gleichzeitig fragen Sie bitte nach, ob bei Ihnen aufgrund Ihres Alters die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegen (Voraussetzung hierfür ist eine Wartezeit von 35 Jahren). Falls die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihre volle EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt. Das Thema Hinzuverdienst/rentenschädliche Beschäftigung ist dann nicht mehr so problematisch. Sie können natürlich auch persönlich in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man bereits die Voraussetzungen für die Altersrente prüfen und alles weitere besprechen bzw. veranlassen..
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