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Unstimmigkeiten nach der Reha

von Penelope19.09.2026 | 20:02
50 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit mehr als 6 Monaten wg. F 33.2 und F33.1 krank geschrieben. Ich war in einer Psychosomatischen Tagesklinik per Einweisung und zuletzt 6 Wochen in Reha. Mein noch bestehender Arbeitsplatz (Pflegeheim) und seine besonderen Belastungen (Krankeit, Siechtum, Tod) haben sich als dauerhaften Stressor erwiesen, aufgrund dem ich immer wieder depressive Episoden habe. Es ergibt sich auch eine Doppelbelastung wegen kranker Eltern. Ich habe in jedeem Gespräch in der Reha gesagt, dass ich nicht in meinen Beruf zurückkehren kann, weil ich der Belastung nicht mehr standhalte. Im Aufnahmegespräch mit dem Oberarzt schlug der die Beantragung von LTA vor, schickte mich auch zum Sozialen Dienst. Beim sozialmedizinischen Abschlussgespräch hieß es erst, ich würde arbeitsfähig entlassen, aber im weiteren Verlauf kreuzte der Arzt auf einem Formular, was ich auch unterschreiben sollte "arbeitsfähig 3 bis unter 6 Stunden" an und es machte für mich den Anschein, als wäre damit auch klar, dass ich (zumindest für meinen Beruf) arbeitsunfähig entlassen werde. Im Entlassbrief stand dann aber "Arbeitsfähig" ohne jede Einschränkung. Als ich nach dem von mir unterschriebenen Formular fragte hieß es "das hätte gar nicht ausgefüllt werden müssen, weil wir Sie arbeitsfähig entlassen haben und es wurde vernichtet". Das hätte theoretisch bedeutet, dass ich am nächsten Tag nach über 6 Monaten hätte bei der Arbeit erscheinen müssen. Ohne jede Vorbereitung oder Absprache. Hätte ich mit der Einschätzung von 3 bis unter 6 Stunden und LTA nicht arbeitsunfähig entlassen werden müssen? Und darf ein leitender Arzt das Formular aus dem Abschlussgespräch, das ich unterschrieben habe einfach vernichten?

4 Antworten

Schadeam 19.09.2026 | 20:34
Die ärztlichen Aussagen in der Reha kann ich nicht bewerten, wenn Ihre Ärzte daheim Sie für arbeitsunfähig erachten, können die Sie jederzeit au schreiben. Und wenn Sie eine andere Tätigkeit anstreben, können Sie sich einen anderen Job suchen oder eigenständig LTA beantragen (auch wenn davon im Schlussbericht nichts steht. Dass es nicht einfach ist neben einem Job in der Pflege noch beide pflegebedürftige Eltern zu betreuen, ist klar. Da gibt es natürlich Mittel und Wege solche Belastungen zu reduzieren……diese Doppelbelastung ist aber auch neben LTA oder einem anderen Job vorhanden…..
KSCam 20.09.2026 | 05:38
Wie alt sind Sie? Ich sehe Ihren beruflichen Weg außerhalb der Pflege, d.h. Schlage einen Jobwechsel vor. Oder Sie reduzieren die Arbeitszeit (wenn Sie sich das leisten können). Den Weg über LTA scheint ja im Gespräch zu sein, das können Sie jederzeit beantragen. Und familiär sollten Sie über Entlastungen reden wie man die Pflege derEltern anders organisieren kann. Darauf würde ich mich mehr konzentrieren als auf die Frage was die Ärzte in der Klinik falsch beurteilt haben. Darüber zu streiten kostet nur Energie und es ändert nichts an der Gesamtsituation.
LTAam 20.09.2026 | 07:06
Was ein Arzt darf oder nicht und ob es tatsächlich so war, wie Sie einseitig schildern kann hier nicht beurteilt werden. Konzentrieren Sie sich besser auf die angebotene LTA und besprechen Sie dann alles weitere mit Ihrem dann zuständigen Rehafachberater. Alles weitere ist nur Zeitverschwendung, was Ihnen im Endeffekt nichts helfen wird.
LTAam 20.09.2026 | 07:28
Zitat von LTA anzeigenausblenden
Leider habe ich überlesen, dass Sie gar keine LTA angeboten bekommen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie diese nicht beantragen können. Versuchen Sie es, alles weitere wird sich ergeben. Den Rehaabschlussbericht ändern zu wollen ist mühsam, vor allem aber oft unnütz. Nutzen Sie Ihre Energie besser anders.
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