Hallo Buffymaus,
dass die Rehaabteilung das Verfahren an die Rentenabteilung abgegeben hat, bedeutet normalerweise, dass der Rentenversicherungsträger sich dem Reha-Entlassungsbericht bei der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens anschließt, und eine so genannte Umdeutung erfolgt. Das bedeutet, der [Reha-Antrag:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/reha-antrag-ihr-weg-zur-reha.html gilt fiktiv bereits als Antrag auf [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html. Dennoch müssen die Formanträge, die von Schade genannt wurden, noch ausgefüllt und eingereicht werden. Die Frage, ob Sie noch zu einem Gutachter müssen, entscheidet der sozialmedizinische des Rentenversicherungsträgers, dazu können wir hier keine Auskunft geben. Sehr wahrscheinlich ist das jedoch nicht.
Ob Sie, wie von Schade angeregt das Verfahren beschleunigen oder die Aufforderung zur Antragstellung seitens der Rentenversicherung abwarten möchten, ist letztendlich Ihre Entscheidung. Dabei sollten Sie vor allem finanzielle Erwägungen mit einbeziehen. Eine Beschleunigung des Rentenverfahrens ist aus finanzieller Sicht nur sinnvoll, wenn der Zahlbetrag der Rente höher ist, als die derzeit von Ihnen bezogene Leistung. Wenn Sie zu dieser Frage weiteren Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung