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Experten-Antwort

Unter 3h arbeits- und leistungsunfähig aus Reha entlassen, wie geht es weiter

von Buffymaus 04.02.2021 | 20:13
704 Ansichten
5 Antworten
Hallo, Ich bin Mitte Dezember unter 3h arbeits- und leistungsunfähig aus Reha entlassen worden für meine letzte Stelle und den ganzen Arbeitsmarkt. Ich weiß, dass mein Rehabericht in der Rehaabteilung fertig geprüft wurde und jetzt in der Rentenabteilung zur Erfassung ist. Kann mir jemand sagen, was das jetzt bedeutet? Muss ich zusätzlich noch einen eigenen Rentenantrag einreichen oder wird es umgedeutet. Und muss ich noch zu einem weiteren Gutachter? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2021 | 09:54

Hallo Buffymaus,

dass die Rehaabteilung das Verfahren an die Rentenabteilung abgegeben hat, bedeutet normalerweise, dass der Rentenversicherungsträger sich dem Reha-Entlassungsbericht bei der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens anschließt, und eine so genannte Umdeutung erfolgt. Das bedeutet, der [Reha-Antrag:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/reha-antrag-ihr-weg-zur-reha.html gilt fiktiv bereits als Antrag auf [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html. Dennoch müssen die Formanträge, die von Schade genannt wurden, noch ausgefüllt und eingereicht werden. Die Frage, ob Sie noch zu einem Gutachter müssen, entscheidet der sozialmedizinische des Rentenversicherungsträgers, dazu können wir hier keine Auskunft geben. Sehr wahrscheinlich ist das jedoch nicht.

Ob Sie, wie von Schade angeregt das Verfahren beschleunigen oder die Aufforderung zur Antragstellung seitens der Rentenversicherung abwarten möchten, ist letztendlich Ihre Entscheidung. Dabei sollten Sie vor allem finanzielle Erwägungen mit einbeziehen. Eine Beschleunigung des Rentenverfahrens ist aus finanzieller Sicht nur sinnvoll, wenn der Zahlbetrag der Rente höher ist, als die derzeit von Ihnen bezogene Leistung. Wenn Sie zu dieser Frage weiteren Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 04.02.2021 | 21:13
Entweder Sie warten bis was passiert..... Aber wenn Sie die Rente wollen können Sie doch auch aktiv werden und "ganz einfach nen Antrag stellen". Wie wäre es das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen? R0100, R0210 und R0810 downloaden, ausfüllen und einreichen. Oder morgen bei DRV, Rathaus, Versichertenberater anrufen und einen Termin ausmachen zur telef. Antragsaufnahme. Und ganz verwegen wäre es den Antrag online stellen. Aber Sie können auch auf dem Sofa daheim abwarten bis irgendein Schreiben eintrudelt....
Buffymaus am 05.02.2021 | 16:14
Vielen Dank liebes Expertenteam, wenn ich jetzt nicht warte und den Rentenantrag selber direkt stelle, gilt dann trotzdem das Datum des umgedeuteten Rehantrags als Antragsdatum oder das aktuelle Datum? Und kann der eigene Antrag ein Nachteil für mich sein. Bin seit März 2020 krankgeschrieben und habe die Reha im Februar 2020 beantragt. Vielen Dank
Schadeam 05.02.2021 | 17:03
Wer soll das aus der Ferne wissen und beantworten wo keiner hier den Vorgang kennt? Wenn das KG höher ist als die EM Rente können Sie ja noch warten, denn Sie sollten ja noch bis ca September Anspruch darauf haben. Ist so oder so Ihre Entscheidung.
Siehe hieram 05.02.2021 | 17:57
Buffymaus schrieb

Vielen Dank liebes Expertenteam,

wenn ich jetzt nicht warte und den Rentenantrag selber direkt stelle, gilt dann trotzdem das Datum des umgedeuteten Rehantrags als Antragsdatum oder das aktuelle Datum? Und kann der eigene Antrag ein Nachteil für mich sein. Bin seit März 2020 krankgeschrieben und habe die Reha im Februar 2020 beantragt.

Vielen Dank

Sofern der Antrag auf Reha 'umgedeutet' wird, gilt dies dann als Antragsdatum, auch wenn Sie den Formantrag erst später stellen. Der Beginn einer Erwerbsminderungsrente hängt aber auch vom 'Leistungsfall' ab. Das ist ein Datum, dass aufgrund der vorgelegten Befunde von den sozialmedizinischen Gutachtern als Beginn der Erwerbsminderung festgestellt wird. Dieses kann auch VOR Reha oder Krankschreibung liegen. Der eigene Antrag wird nicht als Nachteil für Sie ausgelegt, zumal nur Sie selbst diesen Antrag überhaupt stellen können. Da Sie aktuell anscheinend Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten, könnte diese Sie drängen, den Antrag zu stellen, dann müssten Sie Fristen einhalten, die Sie vielleicht unnötig unter Druck setzen. Sofern eine volle EM-Rente rückwirkend bewilligt wird und zeitgleich für einen Zeitraum (z.B.) Krankengeld bezahlt wurde, hätte die KK Anspruch auf Erstattung des Zahlbetrages der tagesgenau zu verrechnenden Rente. Wenn Ihre EM-Rente niedriger ist, als der Erstattungsanspruch, müssen Sie die Differenz nicht aus eigener Tasche bezahlen. Auch insofern entstünde Ihnen also kein Nachteil (außer, dass die Rentenzahlung steuerpflichtig sein kann, während Krankengeld dem Progressionshalt unterliegt - aber das ist ein Extra-Thema). Sofern Ihnen nur eine halbe EM-Rente rückwirkend bewilligt wird, würde überprüft werden, in welcher Höhe das bezahlte Krankengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist und für den sich überschneidenden Zeitraum die Rente ggfs. anteilig oder voll gekürzt. Bei einer halben EM-Rente dürften Sie aber auch noch weiter arbeiten (wenn - wieder - möglich). Sofern Sie keinen Arbeitsplatz mehr haben, kann unter Umständen auch eine volle EM-Rente aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes möglich sein, das aber klärt sich später, nämlich erst, wenn Sie den Antrag gestellt haben. Zusammengefasst haben Sie also keinen Nachteil, wenn Sie den Antrag auf EM-Rente stellen, sondern eher den Vorteil, dass auch Ihre 'finanzielle Zukunft' für Sie dann überschaubarer/planbarer wird. Auch bei einer vollen EM-Rente haben Sie übrigens die Möglichkeit, bis zu 6.300 EUR im Rahmen der erlaubten Arbeitszeit (unter drei Stunden) hinzuzuverdienen. Alle Gute!
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