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Experten-Antwort

Unterbrechung Altersteilzeitarbeit für einen begrenzten Zeitraum

von Gerda14.12.2022 | 07:49
1080 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenforum, meine Ausgangssituation: -Angestellte, TVöD-S -aktuell in Altersteilzeit (Blockmodell) 1.3.21 -31.12.24 -Aktivphase 1.3.21 - 31.1.23 -Passivphase 1.2.23 - 31.12.24 ab 1.1.25 würde Rente für besonders langjährige Versicherte beantragt (Regelaltersrente wäre 1.1.27) In Absprache mit meinem Arbeitgeber würde ich ab Beginn meiner Freizeitphase (dem 1.2.23) meine ATZ für 6 Monate unterbrechen (1.2.23 - 31.7.23) und betriebsbedingt zur Beschäftigung mit meiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zurückkehren. Der sachliche Grund: Die Nachfolgerin meiner Stelle kann wegen langer Kündigungsfrist erst im Juli 23 starten. Die Freistellungsphase würde sich um 6 Monate nach hinten verschieben bis 30.6.25 statt 31.12.24. Ich würde die Rente für besonders langjährige Versicherte dann erst zum 1.7.25 beantragen (statt 1.1.25). Frage: Muss diese Unterbrechung der ATZ vorab genehmigt werden? Falls ja, von wem? (Rentenversicherungsträger, Krankenversicherung??) Ist der sachliche Grund gegeben? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerda,

Absprachen während der ATZ sind für den Rentenversicherungsträger unerheblich und müssen daher nicht von der DRV genehmigt werden.

Zu klären sind hier die Unterbrechungsregelungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Zu dieser arbeitsrechtlichen Frage können wir hier im Rentenforum keine Antwort geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

ATZam 14.12.2022 | 08:06
Das ist der Rentenversicherung gleichgültig. Es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Regelung, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären müssen. https://www.frag-einen-anwalt.de/Altersteilzeit-Unterbrechung--f…
Deutsche Rentenversicherung
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