Hallo Gerda,
Absprachen während der ATZ sind für den Rentenversicherungsträger unerheblich und müssen daher nicht von der DRV genehmigt werden.
Zu klären sind hier die Unterbrechungsregelungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Zu dieser arbeitsrechtlichen Frage können wir hier im Rentenforum keine Antwort geben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung