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Experten-Antwort

Unterbrechung der Altersrente

von HLRT6704.11.2011 | 22:06
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2 Antworten

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Nach ca. einem Jahr Bezug von SB-Rente liegt nun ein Angebot vor, für einen befristeten Zeitraum vollzeitlich (Einkommen > RV-BBG) in den Beruf zurückzukehren (Projekt). - reduziert sich bei einem erneuten Rentenbezug der Abschlag um diejenige Anzahl der Monate, in denen Einkommen bezogen wurde (also bspw bei 4 Monaten 1,2 Prozentpunkte geringerer Abschlag)? - erhöht sich die erneute Rente nach dem Projekt entsprechend dem in den Monaten bezogenen Gehalt bzw dern darauf entrichteten RV-Beiträgen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HLRT67,

die Frage der Auswirkungen einer neuen befristeten Beschäftigung auf Ihre Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. So z. B. vom Alter (Stichwort: müssen noch die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden) und der Höhe Ihres Entgelts aus der Beschäftigung und Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die jeweils möglichen Teilrenten (die befristete Beschäftigung muss nicht zwangsläufig zum kompletten Wegfall der Altersrente führen).

Der einmal aufgrund des vorzeitigen Bezugs der Altersrente errechnete Abschlag lässt sich durch die Aufnahme einer Beschäftigung (und ggf. Unterbrechung der Altersrentenzahlung) nur sehr begrenzt rückgängig machen – er vermindert sich lediglich entsprechend des Zeitraums und Umfangs, in dem die bisherige Rente nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen wurde. Darüber hinaus ergibt sich für ggf. neu hinzukommende Entgeltpunkte aus der Beschäftigung anschließend ein neuer, niedrigerer Abschlag in der Rentenberechnung (entsprechend der hierfür maßgebenden vorzeitigen Inanspruchnahme). Die neu hinzugekommenen Beiträge aus der Projektbeschäftigung können also durchaus die bisher bezogene Altersrente erhöhen.

Letztlich kann ich Ihnen jedoch nur eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen. Hier kann man besser und konkreter auf die für Ihre persönliche Fallgestaltung geltenden Voraussetzungen und Auswirkungen eingehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DarkKnight RVam 07.11.2011 | 10:01
Hallo HLRT67, wenn Sie mit Ihrem Hinzuverdienst sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, fällt der Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weg. Sollten Sie die Tätigkeit wieder aufgeben, ist ein erneuter Antrag auf die Altersrente notwendig. Die Rente wird neu berechnet. Dabei wird zum einen das in der Zeit der Tätigkeit erzielte rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt berücksichtigt und der Abschlag wird ebenfalls teilweise neu ermittelt. Für die Monate, in denen Sie die Altersrente nicht in Anspruch genommen haben, gibt es den Abschlag quasi zurück (einfach ausgrdrückt!).
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