Hallo allmählich Verzweifelnden,
für die Anerkennung einer Anrechnungszeit müssen Sie arbeitslos gemeldet sein. Die Meldung lediglich als Arbeitssuchende (§ 15 S. 2 SGB III) reicht nicht aus. Die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erhält zwar bei der Rentenberechnung keinen eigenen Wert, sie kann sich aber bei der Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten steigernd auswirken. Es wäre also ratsam, bei der Agentur für Arbeit darauf zu drängen, weiter als arbeitslos geführt zu werden.