Hallo Birte,
in Ihrem Versicherungskonto sollte der Versorgungsausgleich bereits gespeichert sein. Sofern nicht vorhanden, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Altersrentenauskunft mit allen Anlagen. In der Anlage fünf, sollten dann die Daten des durchgeführten Versorgungsausgleiches gespeichert sein. Für den Fall, dass Sie die ausgleichsberechtigte Person bei der Scheidung waren, können Sie die übertragenen Rentenanwartschaften erkennen. In der Rentenauskunft und dann bei der späteren Rente werden diese dann automatisch berücksichtigt.
Für den Fall, dass Sie die ausgleichspflichtige Person sein sollten, dann können Sie eine Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch schon vor dem Beginn der gekürzten Rente stellen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann einen entsprechenden Bescheid erteilen. In künftigen Renteninformationen und Rentenauskünften können die Auswirkungen der Anpassung wegen Tod bereits berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass Sie schon jetzt einen Rentenantrag stellen werden, gilt dieser grundsätzlich auch als Antrag auf Anpassung wegen Tod, so dass bei der erstmaligen Rentenbewilligung für Sie die entsprechenden Voraussetzungen durch den Rentenversicherungsträger geprüft werden können.