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Zur Experten-Antwort springenHallo Thomas53,
Ja die Zeiten des Unterhaltsgeldbezugs rechnen zu den 45 Jahren mit. Allerdings kann es sein, dass in ihrem Versicherungskonto diese Zeiten noch entsprechend verschlüsselt werden müssen, damit diese bei den Rentenauskünften, bzw. bei Erteilung des Rentenbescheids auch automatisch berücksichtigt werden. Daher bitte spätestens zur Rentenantragstellung eventuell noch vorhandene Unterlagen über das Unterhaltsgeld mitbringen.
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