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Experten-Antwort

Unterlagen für die Korrektur einer fehlerhafte Kontenklärung einreichen: Wie?

von Ludmin31.10.2021 | 19:47
342 Ansichten
4 Antworten
Ich hatte, auf Aufforderung der DRV, einen Antrag auf Kontenklärung ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen eingereicht (per Post). Ich bekam daraufhin eine Brief, ich hätte weiterhin Einzahlungszeiten nicht nachgewiesen. Stimmte nicht: in den von mir geschickten Nachweisen waren diese Einzahlungszeiten belegt (es handelt sich um 10 Jahre, die ich bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war). Gut. Ich also noch mal Kopien angefertigt, diesmal mit Textmarkern die relevanten Stellen in den Nachweisen angemarkert, alles noch mal hingeschickt. Ich bekam dann wieder einen Brief, ich hätte ja nicht auf die Aufforderung, Nachweise einzureichen, reagiert. Ich wies darauf hin, dass ich die Nachweise zwei mal geschickt hätte, und ob die Mitarbeiterin doch bitte noch mal die Unterlagen durchsehen könnte. Jetzt wurde mir ein lückenhafter Versicherungsverlauf zugeschickt, wieder ohne die von mir zweimal nachgewiesenen Einzahlungszeiten. Also ein Loch von 10 Jahren, in denen ich/der Arbeitgeber angeblich nichts eingezahlt haben. Obwohl ich die Einzahlungen belegt habe. Ich habe übrigens schon mal einen Versicherungsverlauf bekommen, in dem die Zeiten korrekt angegeben waren. Eine Kopie dieses Versicherungsverlaufs hatte ich der DRV auch noch mal geschickt. Keine Ahnung, warum die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der DRV sich plötzlich selbst nicht mehr glauben. Keine Ahnung, wohin meine Unterlagen "verschwinden". Ich meine: es kann doch nicht sein, dass plötzlich Versicherungsverläufe angezweifelt werden und es keine Möglichkeit gibt, das zu berichtigen. Frage: wie soll ich denn nun bitte die Nachweise der DRV zukommen lassen? Elektronisch geht es auch nicht, angeblich ist schon ein einzelnes Pdf zu groß, und es sind leider insgesamt 10 Seiten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.11.2021 | 08:51

Hallo Ludmin,

der von Ihnen gewählte Weg, die Unterlagen einzureichen, ist im Grund in Ordnung. Dass hier etwas schiefgelaufen ist, lässt sich jedoch nicht bezweifeln. Sollte der neue Versicherungsverlauf Teil eines Feststellungsbescheides sein, sollten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ansonsten kann ich Ihnen ebenfalls nur raten, sich telefonisch an Ihren zuständigen RV-Träger zu wenden.

3 Antworten

Tippam 01.11.2021 | 07:41
Wie wäre es denn zu versuchen, den Sachverhalt telefonisch direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung (Telefonnummer steht auf der ersten Seite der Ihnen übersandten Unterlagen) zu klären?
Schadeam 01.11.2021 | 08:25
Da werden Sie übers Forum nicht weiterkommen, denn keiner von uns hat Zugriff auf Ihr Versicherungskonto und kennt "das Problem". Möglicherweise gibt es 2 Versicherungsnummern oder arbeiten 2 Abteilungen parallel an "Ihrem Fall" - aber was solls, alles Spekulation. Somit hilft nur der direkte Kontakt über Telefon oder die persönliche Beratung, die ja inzwischen grundsätzlich wieder möglich ist......
W°lfgangam 02.11.2021 | 20:38
Hallo Ludmin, geht es evtl. um Minijobzeiten vor dem 01.04.1999? (Das waren damals keine Rentenzeiten/Nachweise dafür überflüssig!) Gruß w.
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