Hallo Ludmin,
der von Ihnen gewählte Weg, die Unterlagen einzureichen, ist im Grund in Ordnung. Dass hier etwas schiefgelaufen ist, lässt sich jedoch nicht bezweifeln. Sollte der neue Versicherungsverlauf Teil eines Feststellungsbescheides sein, sollten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ansonsten kann ich Ihnen ebenfalls nur raten, sich telefonisch an Ihren zuständigen RV-Träger zu wenden.