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Experten-Antwort

Unterlassung der Versicherungszahlung durch den Arbeitgeber

von Sara Rabiee11.05.2026 | 17:40
284 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Arbeitgeber hat meine Versicherungsbeiträge und Steuern für 2023 nicht bezahlt, obwohl er mir versichert hatte, die Zahlung sei erfolgt und er mir später eine Gehaltsabrechnung zukommen lassen würde. Ich habe nun einen Antrag auf Daueraufenthalt gestellt und festgestellt, dass die Steuern für 2023 nicht bezahlt wurden. Ich habe dies auch der AOK gemeldet. Wo kann ich mich nun beschweren?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.05.2026 | 08:52

Hallo Sara Rabiee,

 

wenn Sie mehr als geringfügig beschäftigt sind (regelmäßiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt über 520 EUR in 2023, 538 EUR in 2024, 556 EUR in 2025 und 603 EUR in 2026), ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. Die Einzugsstelle überwacht die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Beitragsansprüche, die durch den Arbeitgeber nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat die Einzugsstelle geltend zu machen.

 

Ihre Meldung an die Krankenkasse war somit erstmal richtig.

 

Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein, melden Sie dies bitte noch der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, denn dann wäre diese die Zuständige Einzugsstelle.

Die Kontaktdaten der Minijob-Zentrale finden Sie hier:

Kontakt - Minijob-Zentrale

 

Bzgl. nicht gezahlter Steuern wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Rentneram 11.05.2026 | 18:47
Am besten direkt auch dem Finanzamt melden!
Beweisam 11.05.2026 | 18:52
Keine Gehaltsabrechnung bekommen und keine Krankenkasse bezahlt? Das soll einer glauben? Die Krankenkasse hätte sich doch sofort gemeldet, wenn kein Beitrag kommt. Und die Gehaltsabrechnung jeden Monat gabs auch nicht, na sowas aber auch. Sagt man dazu nicht Schwarzarbeit?
Erst denken, dann fragen!am 11.05.2026 | 19:05
Bei der Rentenversicherung ganz sicher nicht. Für den Beitragseinzug ist die Krankenkasse zuständig!
Icham 11.05.2026 | 19:14
Sie werden lachen aber das ist mir auch schon passiert. Wir haben immer alle Gehaltsunterlagen monatlich bekommen aber der Arbeitgeber führte keine Sozialabgaben ab. Erst als wir alle einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen haben wurde uns das bewusst. Es gab für uns keine Nachteile da alles dann doch beglichen wurde.
Du meine Güteam 11.05.2026 | 20:17
Was hat das mit der Rentenversicherung zu tun?
Corneliusam 12.05.2026 | 09:41
Sozialversicherungsbeiträge -> Rentenversicherungsbeiträge -> Bezug zur RV Klar soweit?
uppsam 12.05.2026 | 09:53
Hoffentlich haben sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Fordern sie die Abrechnungen ein bei ihrem Arbeitgeber. Schildern sie alles detailliert an Krankenversicherung, Minijobzentrale, Finanzamt, Zollbehörde (wegen potentieller Schwarzarbeit), evtl. Rechtsanwalt. Handeln sie schnell wegen möglicher Verjährung. siehe z.B. bms-rechtsanwaelte.de/wirtschaftsrecht-blog/sozialversicherungsbetrug-strafe-bei-anzeige zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_akkordeon/frage_4.html?faqCalledDoc=153080&faqCalledDoc=153080&faqCalledDoc=153080
Flauscham 12.05.2026 | 15:59
Sie können sich auch an den Zoll wenden. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist strafrechtlich relevant und fällt unter die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Alternativ auch einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Die Rentenversicherung kann da eher weniger machen. Die bekommen lediglich Sonderprüfaufträge vom Zoll oder auch von den Krankenkassen, wenn eine Zahlung der Beiträge nicht erfolgt.
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