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Experten-Antwort

Unterliegt ambulanthe Psychotherapie der Mitwirkungspflicht?

von WolfgangH24.07.2019 | 18:12
748 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, meine Tochter hat vor kurzem eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Dementsprechend war sie vorher in Reha. Jetzt ist sie der Meinung, dass sie es mit der Suche nach einer ambulanten Therapie langsam angehen kann. Ich sorge mich allerdings dass sie da in ein Fettnäpfchen tritt. Daher meine folgende Frage: Ist eine ambulante Psychotherapie Teil der Mitwirkungspflicht, um erstens den bewilligte EMR-Anspruch nicht zu verlieren und zweitens nötig um eine Verlängerung der EMR bewilligt zu bekommen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WolfgangH,

grundsätzlich ist eine ambulante Therapie keine rechtliche Voraussetzung für den Anspruch oder die Weitergewährung einer EM Rente.

Natürlich kann sich aber eine solche Therapie auf die medizinischen Voraussetzungen auswirken, wenn dadurch z.B. Verbesserungen eintreten.

Wie und in welcher Form hängt vom Verlauf der Erkrankung Ihrer Tochter ab und ist somit immer individuell zu betrachten. Darüber für die Zukunft eine Aussage zu treffen ist nicht möglich.

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6 Antworten

Schadeam 24.07.2019 | 18:22
Keiner im Forum kennt den Fall, hier ist auch niemand Mediziner oder Hellseher. Wer also soll dies beantworten können? Solche Fragen sollte Ihre Tochter mit den medizinischen Fachleuten besprechen und sich daran orientieren was die ihr raten. Es geht doch in erster Linie darum was ihr gut tut und für die Gesundheit hilft und nicht um irgendwelche taktischen Spielchen, oder? Und wenn die Dame keinen Bock auf Therapie hat, ist es halt so, ohne Bereitschaft mitzuwirken wird eine Therapie wohl eh nicht viel bringen und ist eventuell rausgeworfenes Geld.
Lustiger Ratam 25.07.2019 | 10:05
Hallo, meine Tochter hat vor kurzem eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Dementsprechend war sie vorher in Reha. Jetzt ist sie der Meinung, dass sie es mit der Suche nach einer ambulanten Therapie langsam angehen kann. Ich sorge mich allerdings dass sie da in ein Fettnäpfchen tritt. Daher meine folgende Frage: Ist eine ambulante Psychotherapie Teil der Mitwirkungspflicht, um erstens den bewilligte EMR-Anspruch nicht zu verlieren und zweitens nötig um eine Verlängerung der EMR bewilligt zu bekommen? Vielen Dank
Psychotherapeuten interessieren nicht wirklich die DRV, da meist keine Ärzte. Wichtiger wären hier Fachärzte in Form eines Facharztes für Psychiatrie. Ansonsten gilt, wer nicht in Behandlung ist, kann nicht wirklich krank sein.
Ich bin seit Jahren nicht mehr in Behandlung und habe trotzdem die Einstufung " Volle Erwerbsminderung auf Dauer". DRV und Sozialamt scheint das nicht zu stören, obwohl Mitteilung SAMT ärztliches Attest erfolgten. Das isn Ding, wa?
Kaiseram 25.07.2019 | 13:47
Zitat von Lustiger Rat anzeigenausblenden
Jetzt hat man ja Ihre IP-Adresse und kann das mal zur Überprüfung anregen. Das isn Ding, wa?
Wenn das ginge, wäre ich froh. Geht aber leider nicht! Das is och n Ding, wa?
Dafür bist Du tatsächlich zu unwichtig!
Lustiger Ratam 25.07.2019 | 13:08
Ich bin seit Jahren nicht mehr in Behandlung und habe trotzdem die Einstufung " Volle Erwerbsminderung auf Dauer".
Jetzt hat man ja Ihre IP-Adresse und kann das mal zur Überprüfung anregen. Das isn Ding, wa?
Wenn das ginge, wäre ich froh. Geht aber leider nicht! Das is och n Ding, wa?
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