Hallo WolfgangH,
grundsätzlich ist eine ambulante Therapie keine rechtliche Voraussetzung für den Anspruch oder die Weitergewährung einer EM Rente.
Natürlich kann sich aber eine solche Therapie auf die medizinischen Voraussetzungen auswirken, wenn dadurch z.B. Verbesserungen eintreten.
Wie und in welcher Form hängt vom Verlauf der Erkrankung Ihrer Tochter ab und ist somit immer individuell zu betrachten. Darüber für die Zukunft eine Aussage zu treffen ist nicht möglich.