Hallo dona-clara,
der Begriff Erwerbsunfähigkeit bezeichnet den Zustand eines Versicherten, der nicht mehr in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. Daneben gibt es den Begriff der Berufsunfähigkeit, der ausdrückt, dass man in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Durch Gesetzesänderungen ab 01.01.2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente mit Übergangsrecht abgeschafft. Seitdem spricht man von Erwerbsminderungsrenten. Diese werden als Teil- oder Vollrenten gezahlt und sind grundsätzlich abhängig vom Restleistungsvermögen des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unter dreistündiges Leistungsvermögen = volle Rente
drei- bis untersechsstündiges Leistungsvermögen = Teilrente
sechs- und mehr als sechsstündiges Leistungsvermögen = keine Rente