Eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung endet mit der Befristung und muss gegebenenfalls weiter beantragt werden.
Eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung kann überprüft werden und gegebenenfalls, sofern der Rentenversicherungsträger feststellen sollte, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, auch entzogen werden.
Ein Widerspruchsverfahren hat zunächst aufschiebende Wirkung, die Rente wird jedoch grundsätzlich lediglich unter Vorbehalt bis zum Abschluss weitergeleistet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung