Hallo Eduard B.,
der Vordruck V0800 ist der "Standardvorduck" mit dem die Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beantragt werden kann.
Die Kindererziehungszeit erhält bei gemeinsamer Erziehung des Kindes der Elternteil, der das Kind (objektiv betrachtet) überwiegend erzogen hat. Bei gleichgewichtiger Erziehung erhält die Zeit die Mutter.
Beachten Sie bitte, dass allein aus der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Sie nicht automatisch auf das Vorliegen von überwiegender Erziehung geschlossen werden kann; hier kann es notwendig sein, eine sog. übereinstimmende Erklärung abzugeben. Diese können gemeinsam erziehende Eltern unabhängig vom zeitlichen Umfang der Erziehung abgeben und die Erziehungszeit unter sich aufteilen. Die übereinstimmende Erklärung gilt allerdings nur für die Zukunft und kann maximal für zwei Monate rückwirkend abgegeben werden. Hierzu wird der Vordruck V0820 verwendet.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits jetzt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung