Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unterschied der Formulare V0820 vs. V0800?

von Eduard B.19.01.2022 | 16:40
7468 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Expertenforum, gerne würde ich meine Erziehungszeiten für die Zeit meiner Elternzeit (8 Monate in 2022, gestartet 01/2022) für den Rentenanspruch geltend machen. Hierzu stoße ich aber auf zwei Formulare mit relativ ähnlichen Bezeichnungen: V0820: Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit /Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung V0800: Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Wie unterscheiden sich nun diese Formulare? Am Servicetelefon teilte man mir mit, dass beide Formulare vermutlich die gleiche Wirkung hätten, der V0820 aber eine Erklärung für die Zukunft sei und der V0800 eine Erklärung für die Vergangenheit. Man empfahl mir zu warten und nach Ablauf meiner Elternzeit im Herbst 2022 den V0800 rückwirkend zu stellen. Wäre das korrekt und auch zu empfehlen? Danke vorab für eine Hilfestellung! :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eduard B.,

der Vordruck V0800 ist der "Standardvorduck" mit dem die Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beantragt werden kann.

Die Kindererziehungszeit erhält bei gemeinsamer Erziehung des Kindes der Elternteil, der das Kind (objektiv betrachtet) überwiegend erzogen hat. Bei gleichgewichtiger Erziehung erhält die Zeit die Mutter.

Beachten Sie bitte, dass allein aus der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Sie nicht automatisch auf das Vorliegen von überwiegender Erziehung geschlossen werden kann; hier kann es notwendig sein, eine sog. übereinstimmende Erklärung abzugeben. Diese können gemeinsam erziehende Eltern unabhängig vom zeitlichen Umfang der Erziehung abgeben und die Erziehungszeit unter sich aufteilen. Die übereinstimmende Erklärung gilt allerdings nur für die Zukunft und kann maximal für zwei Monate rückwirkend abgegeben werden. Hierzu wird der Vordruck V0820 verwendet.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits jetzt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 19.01.2022 | 18:30
Beim klassischen Fall, d.h. die Frau kriegt die komplette Kindererziehungszeit, reicht das V0800 vollkommen aus. Den V0820 braucht man als Ergänzung wenn die Zeiten zwischen den Eltern aufgeteilt werden sollen, bzw. wenn irgendwann innerhalb der 3 Jahre erklärt wird, dass zukünftig dem anderen Elternteil die Zeit zugeordnet werden soll. Notfalls nehmen Sie erst mal den V0800 und formulieren frei wenn Sie denken es seien Erläuterungen nötig.
Valzuunam 20.01.2022 | 09:11
Anhand des Vordrucks V0800 werden Kindererziehung (und -berücksichtigungsweiten) beantragt. Da müssen angegeben die näheren Umstände der Erziehung angegeben werden. Dann wird -naturgemäß nur für die Vergangenheit- geprüft ob die Voraussetzungen zur Anerkennung der Zeiten erfüllt waren und ein entsprechender Bescheid erteilt (Anerkennung / Ablehnung). Für die Vergangenheit ganz einfach deshalb, weil niemand sicher sagen kann ob das Kind morgen überhaupt noch vom Antragsteller erzogen wird, diese Erziehung noch in Deutschland erfolgt usw. Dabei gilt grundsätzlich: Die Zeiten sind dem Elternteil zuzuordnen, welches das Kind (im jeweiligen Zeitraum) überwiegend erzogen hat. Erfolgte die Erziehung zu gleichen Teilen erhält die Zeiten die Mutter. Und hier kommt der V0820 ins Spiel: Von der letztgenannten Regelung kann abgewichen werden, wenn beide Elternteil das möchten. Aber: Nur für die Zukunft (und max. 2 Monate rückwirkend). Und nur dann ist dieser Vordruck sinnvoll und (im Voraus) auszufüllen und einzureichen. Dabei muss auch bedacht werden das der ausgewählte Elternteil -trotzdem- alle anderen Voraussetzungen erfüllen muss z.B. also das Kind tatsächlich erzieht und diese Erziehung -von bestimmten hier zu weit führenden Ausnahmen abgesehen- in Deutschland erfolgt. Zusammengefasst: V0800: ANTRAG auf Kindererziehungszeiten (nach geleisteter Erziehungsarbeit) V0820: ERKLÄRUNG über die (künftige) Zuordnung der Erziehungszeiten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026