Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unterschied EU-Rente,Berufsunfähigkeitsrente,Höhe/Dauer?

von helgalein28.01.2011 | 11:59
6878 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Mich würde der Unterschied zwischen einer EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) und einer Berufsunfähigkeitsrente interessieren. Ich bin Kauffrau und arbeite im Büro. Habe Rheuma und habe große Probleme auch in einer sitzenden Tätigkeit. Bin 41 Jahre alt, single ohne Kinder. Habe bis dato 25 Jahre in die Rentenkasse als Angestellte eingezahlt. Habe 60% GdB. Mein Arzt rät mir, einen Rentenantrag zu stellen. Nun wäre es wichtig zu wissen, was mich erwartet. Ich habe zwar eine BU-Versicherung, doch weiss ich ja nicht, ob ich Erwerbsunfähig oder Berufsunfähig bin. Ich kann an einem Tag mehr als 3 Stunden arbeiten, an anderen gar nicht. Und welche Höhe ich Anspruch habe bzw. die Dauer. Über grobe Tips wäre ich dankbar. Helga

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2011 | 14:45

Hallo Helgalein ,

Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurden in der Vergangenheit bewilligt, wenn der Leistungsfall bis zum 31.12.2000 eingetreten war. Seit dem 1.1.2001 gibt es Renten wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist Inhalt der Renteninformation, die Ihnen/den Versicherten jährlich zur Verfügung gestellt wird. Die Rentenhöhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch. Beide Renten werden vom Grundsatz als befristete Renten bewilligt. Eine Verlängerung der Zeitrente ist mehrfach bis zu einem Zeitraum von 9 Jahren möglich.

Eine volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn nur noch ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich vorhanden ist. Kann der Versicherte noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung.

Da Sie nicht zu dem Personenkreis der Versicherten gehören, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, muß eine zumutbare Verweisungstätigkeit durch den Rentenversicherungsträger nicht geprüft werden. Dieser Personenkreis kann grundsätzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.

1 Antworten

RFn am 28.01.2011 | 13:24
Die von Ihnen genannten Renten gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Es heisst jetzt Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Und für die frühere Berufsunfähigkeitsrente gibt es zwar als Übergangsregelung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI, aber nur für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Für diese Rente sind Sie also zu jung. Es kommt also nur in Frage eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwermsminderung. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Die Höhe der Renten richtet sich nach Ihren individuellen Versicherungszeiten zuzüglich einer Zurechnungszeit bis zum 60.Geburtstag. Einen Betrag kann nur Ihr Rentenversicherungsträger ausrechnen. Und zum Schluss zu Ihrer BU-Versicherung; die privaten Versicherungsgesellschaften haben eigene Maßstäbe, die nicht mit denen der gesetzlichen RV übereinstimmen. Es kann durchaus sein, dass trotz der Zahlung einer EM-Rente die private Versicherung zu der Entscheidung kommt, dass keine BU vorliegt. Aber auch eine Zahlung ohne Bezug einer EM-Rente ist möglich
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026