Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Helgalein ,
Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurden in der Vergangenheit bewilligt, wenn der Leistungsfall bis zum 31.12.2000 eingetreten war. Seit dem 1.1.2001 gibt es Renten wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist Inhalt der Renteninformation, die Ihnen/den Versicherten jährlich zur Verfügung gestellt wird. Die Rentenhöhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch. Beide Renten werden vom Grundsatz als befristete Renten bewilligt. Eine Verlängerung der Zeitrente ist mehrfach bis zu einem Zeitraum von 9 Jahren möglich.
Eine volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn nur noch ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich vorhanden ist. Kann der Versicherte noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung.
Da Sie nicht zu dem Personenkreis der Versicherten gehören, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, muß eine zumutbare Verweisungstätigkeit durch den Rentenversicherungsträger nicht geprüft werden. Dieser Personenkreis kann grundsätzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
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