Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Alter Schwede,
die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Jahre Versicherungszeit erforderlich) ist mit einem Abschlag verbunden.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Jahre Versicherungszeit erforderlich) könnten Sie grundsätzlich ab 63 + 10 Monate (Geburtsjahr 1957) ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Anrechnungszeiten (Studium) werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet.
Leider kennen hier einige nicht den Unterschied zwischen Legislative und Exekutive. Kritisieren, jammern und meckern ist ja auch deutlich einfacher, als sich vernünftig mit Gegebenheiten auseinanderzusetzen.es war ja, eine Art von Vertragsabschluss mit der BfA DRV mit negativen Veränderungen für langjährige Versicherte geschehen ist zeigt, das Verträge nicht eingehalten werden. Wie so oft hier, die Politik ist verantwortlich. Merke, wer mit der DRV heute eine Art Vertrag schließt, der ist in 50 Jahren schlicht der benachteiligte. Der Grund eigentlich banal, die DRV macht Verwaltung, was mit Ihren Versicherten real geschieht, ist Ihnen völlig Gleichgültig. Vertragstreue sieht anders aus, aber der Versicherte will diesen Spagat nicht akzeptieren. Er sieht es als Betrug.Dann sollte man verstehen, dass die DRV keine Politik macht! Sie ist eine reine Verwaltung und führt nur Gesetze aus.
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