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Unterschied med. Leistungsbild

von Steffen29.01.2007 | 07:37
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Guten Tag!Ich möchte gerne wissen: Was ist der Unterschied beim med. Leistungsbild zwischen mittelschwerer Arbeit und leichte bis mittelschwerer Arbeit.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 sind ausgewählte sozialmedizinische Begriffe definiert.

Hier ein Auszug:

*Leichte Arbeit

Arbeiten, wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen. Auch langdauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung)

z.B. Tragen von weniger als 10 kg.

Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro Stunde ) mittelschwere Arbeitsanteile enthalten sein.

*Leichte bis mittelschwere Arbeit

Bei leichter bis mittelschwerer Arbeit ist der Anteil mittelschwerer Arbeit auf höchstens 50% begrenzt.

*Mittelschwere Arbeit

Arbeiten, wie Handhaben etwa 1-3 kg schwergehender Steuereinrichtungen, unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern (bei Dauerbelastung), Heben und Tragen von mittelschweren Lasten in der Ebene (bis 15 kg) oder Hantierungen, die den gleichen Kraftaufwand erfordern.

Leichte Arbeiten mit zusätzlicher Ermüdung durch Haltearbeit mäßigen Grades, wie Arbeiten am Schleifstein, mit Bohrwinden und Handbohrmaschinen.

Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro stunde) schwere Arbeitsanteile enthalten sein.

Belastende Körperhaltungen (Haltearbeit, Zwangshaltungen) erhöhen die Arbeitsschwere um eine stufe. Belastende Umgebungseinflüsse sind ebenfalls zu berücksichtigen.

*Schwere Arbeit

Arbeiten wie Tragen von bis zu 40 kg schweren Lasten in der Ebene oder Steigen unter mittleren Lasten und Handhaben von Werkzeugen (über 3 kg Gewicht), auch von Kraftwerkzeugen mit starker Rückstoßwirkung, Schaufeln, Graben, Hacken.

Mittelschwere Arbeiten in angespannter Körperhaltung, z.B: in gebückter, kniender oder liegender Stellung.

5 Antworten

Ghostwriteram 29.01.2007 | 11:05
Hallo Steffen, eine wirklich schwierige Frage... Bevor ich mich hier in unnötigen , langen Kommentaren auslasse, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wozu Sie diese Antwort benötigen. Meines Erachtens nach spielt das Leistungsvermögen ohne Angaben der " verbliebenen, zumutbaren täglichen Arbeitsstunden" nämlich nur noch bei Erwerbsminderung i.V.m. Berufsunfähigkeit eine Rolle. Für alle anderen Renten wegen Erwerbsminderung ist, wie bereits gesagt, nur noch die täglich noch mögliche Arbeitszeit entscheidend (unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden). Erhalten Sie etwa eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen rentenversicheru ng ? mfg ;-)
Steffenam 29.01.2007 | 11:22
Hallo Ghostwriter! Es geht um einen LTA-Antrag.Ich stehe noch im Arbeitsverhältnis.Kann aber meine jetzige Tätigkerit ( laut med. Gutachten der Rehaklinik) nicht mehr ausüben( bin seit ca 8 Monaten krankgeschrieben und mein Arzt schickt mich nicht mehr zurück zur Arbeit,er geht das Risiko nicht ein,dass ich meine Gesundheit aufs Spiel setze).Diese Tätigkeit ist eine mittelschwere Arbeit. Ich kann aber nur eine leichte bis mittelschwere Arbeit in Vollschicht ausüben.
Ghostwriteram 29.01.2007 | 12:22
Nochmal Hallo Steffen, ich gebe zu, dass LTA nicht mein Fachgebiet ist. (Vielleicht ist ja auch der/die kompetentere ForumsteilnehmerIn "Nix" mal online ?!) Wenn Ihnen jedoch eine LTA angeboten wird, warum wollen Sie diese dann nicht annehmen ? Vielleicht können Sie ja mit Ihrem jetztigen Arbeitgeber darüber reden, dass er Sie nach Beendigung der LTA wieder-/bzw. weiterbeschäftigt ? Die LTA soll ja schließlich eine Verbesserung Ihres derzeitigen Leistungsvermögens bringen bzw. verhindern, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Tut mir leid, dass ich Ihne keine genaueren Auskünfte geben kann. Vielleicht weiß ja auch der Experte mehr. Gruß Ghostwriter
Antoniusam 29.01.2007 | 14:52
Mittelschwere Arbeit ist z.B. körperlich schwerer als leichte Arbeit. Leichte bis mittelschwere Arbeit kann geringe Anteile (bis zu 10 %) von mittelschwerer Arbeit enthalten. (Das ist in etwa die sozialmedizinische Definition.)
Aniam 29.01.2007 | 17:19
Hallo Steffen, bei den Aussagen zur Arbeitsschwere handelt es sich um bundeseinheitliche Hinweise zur Erstellung von Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung. Mittelschwere Arbeiten sind Arbeiten, wie Handhaben etwa 1-3 kg schwergehender Steuereinrichtungen, unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern, Heben und Tragen Lasten in der Ebene bis zu 15 kg. Bei leichten Arbeiten geht man beispielsweise von Tätigkeiten aus, die mit einem Tragen von weniger als 10 kg verbunden sind. Bei dem Leistungsbild der leichten bis mittelschweren Arbeiten ist der Anteil der mittelschweren Arbeit auf max. 50% begrenzt. Das sind nur einige Merkmale der Merkmale der Arbeitsschwere. Viele Grüße von Ani
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