Im Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 sind ausgewählte sozialmedizinische Begriffe definiert.
Hier ein Auszug:
*Leichte Arbeit
Arbeiten, wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen. Auch langdauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung)
z.B. Tragen von weniger als 10 kg.
Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro Stunde ) mittelschwere Arbeitsanteile enthalten sein.
*Leichte bis mittelschwere Arbeit
Bei leichter bis mittelschwerer Arbeit ist der Anteil mittelschwerer Arbeit auf höchstens 50% begrenzt.
*Mittelschwere Arbeit
Arbeiten, wie Handhaben etwa 1-3 kg schwergehender Steuereinrichtungen, unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern (bei Dauerbelastung), Heben und Tragen von mittelschweren Lasten in der Ebene (bis 15 kg) oder Hantierungen, die den gleichen Kraftaufwand erfordern.
Leichte Arbeiten mit zusätzlicher Ermüdung durch Haltearbeit mäßigen Grades, wie Arbeiten am Schleifstein, mit Bohrwinden und Handbohrmaschinen.
Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro stunde) schwere Arbeitsanteile enthalten sein.
Belastende Körperhaltungen (Haltearbeit, Zwangshaltungen) erhöhen die Arbeitsschwere um eine stufe. Belastende Umgebungseinflüsse sind ebenfalls zu berücksichtigen.
*Schwere Arbeit
Arbeiten wie Tragen von bis zu 40 kg schweren Lasten in der Ebene oder Steigen unter mittleren Lasten und Handhaben von Werkzeugen (über 3 kg Gewicht), auch von Kraftwerkzeugen mit starker Rückstoßwirkung, Schaufeln, Graben, Hacken.
Mittelschwere Arbeiten in angespannter Körperhaltung, z.B: in gebückter, kniender oder liegender Stellung.