Hallo Andreas,
die Bezeichnungen im Versicherungsverlauf haben sich teilweise geändert. Auf Ihre Leistungen hat dies keine Auswirkungen.
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Hallo Andreas,
die Bezeichnungen im Versicherungsverlauf haben sich teilweise geändert. Auf Ihre Leistungen hat dies keine Auswirkungen.
Eigentlich ist ja Gulasch das 'Hauptgericht' dabei und die Nudeln nur Beilage. Die man auch durch Kartoffeln ersetzen könnte. Während dann 'Kartoffeln mit Gulasch' entsprechend auch 'Gulasch mit Kartoffeln' wären... 'Gefühlt' erwarte ich aber mehr Gulasch, wenn dass das ja das eigentlich Wichtige an dem Essen ist. Nudeln mit Gulasch ist dann der Rest vom Vortag. Und 'Zurechnungszeit mit Rentenbezug' oder 'Rentenbezug mit Zurechnungszeit' oder würde ich deshalb auch nicht automatisch als 'identisch' verstehen, selbst wenn sich dies irgendwelche Wissenschaftler so ausgedacht haben/hätten. Im ersten Versicherungsverlauf ist der Zeitraum eine Zurechnungszeit, in der (bereits) Rente bezogen wird. Später ist dieser Zeitraum (nur noch) Rentenbezug mit Hinweis auf die darin enthaltene Zurechnungszeit. Und da diese Unterscheidung interessant wird, z.B. wenn man von einer in die andere Rente wechselt, um das DANN nachvollziehen zu können, bezweifle ich einfach mal, dass Gulasch mit Kartoffeln das gleiche ist wie Kartoffeln mit Gulasch. :-)In einem früheren Versicherungsverlauf stand "Zurechnungszeit mit Rentenbezug", nun steht da "Rentenbezug mit Zurechnungszeit". ...Wo ist der Unterschied zwischen "Nudeln mit Gulasch" und "Gulasch mit Nudeln"? Die BEzeichnung wurde minimal verändert, alles andere ist gleich geblieben.
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drv-vereinfacht-r…In einem früheren Versicherungsverlauf stand "Zurechnungszeit mit Rentenbezug", nun steht da "Rentenbezug mit Zurechnungszeit". Der Zeitraum ist identisch geblieben. Was hat es damit auf sich?Die Verläufe wurden mit Hilfe von Wissenschaftlern so „verständlich“ gefasst, dass auch Laien das verstehen. Dafür fehlen die Berechnungsanlagen, die ohnehin nur verwirrten!
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