Hallo lapplandfee,
welchen zeitlichen Umfang die ggf. zu erwartende erneute Befristung Ihrer EM-Rente haben wird, lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht beurteilen.
Grundsätzlich gelten hier jedoch folgende Regeln:
Bei der erstmaligen Bewilligung der Zeitrente darf die Befristung für längstens drei Jahre erfolgen.
Auch die sich an die erstmalige Bewilligung anschließenden Verlängerungen sind auf jeweils längstens drei Jahre begrenzt.
Bei den Befristungen aufgrund medizinischer Prognose ist die Dauer des Anspruchs innerhalb des zeitlichen Rahmens von drei Jahren sowohl bei erstmaligen als auch bei erneuten Befristungen von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Regelmäßig wird die Dauer des Anspruchs anhand der Prognosen des beratungsärztlichen/sozialmedizinischen Dienstes festgestellt. Bei Befristungen aufgrund der jeweiligen Arbeitsmarktlage soll für die Anspruchsdauer regelmäßig - sofern die Umstände des Einzelfalls nicht konkret dagegen sprechen - der zeitliche Rahmen von drei Jahren sowohl bei erstmaligen als auch bei erneuten Befristungen ausgeschöpft werden.
Zur abschließenden Klärung der konkreten Gründe für den Umfang der Befristung Ihrer Erwerbsminderungsrente sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.